Rundbrief: 7. Schwangerschaftswoche
Ihr Kind ist jetzt besonders verwundbar
Foto: fstop
In dieser Woche wird Ihr Baby fünf Wochen alt und hat vom Scheitel bis zum Steiß eine Größe von etwa fünf Millimetern erreicht. Das Herz ist mittlerweile in zwei Herzkammern aufgeteilt und schlägt ungefähr 150-mal in der Minute.
Ihr Kind bekommt nun langsam ein Gesicht. Noch seitlich am Kopf sind die Augen deutlich erkennbar - bisher ohne Lider. Die zwei Nasenlöcher sind angedeutet und die Mundöffnung ist zu erkennen. Die Beine und Arme sind größer geworden und es zeigen sich Ansätze von Händen und Füßen. Innerhalb dieser Woche wird Ihr Baby auf mehr als die doppelte Größe anwachsen. In diesem Stadium der Schwangerschaft bilden sich die wichtigsten Organe. Deshalb ist Ihr Baby jetzt besonders verwundbar und Sie sollten jedes Risiko meiden, das seine Entwicklung ungünstig beeinflussen könnte.
Erläuterungen zum Mutterpass
Ihre erste Vorsorgeuntersuchung steht bald an. Der Mutterpass ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen an diesem Termin von Ihrem Arzt ausgehändigt wird. Darin hält Ihr Arzt die Ergebnisse aller Untersuchungen während der Schwangerschaft fest. Daher sollten Sie als werdende Mutter den Pass stets bei sich tragen. Er kann in einem Notfall den behandelnden Ärzten wichtige Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand liefern. Auf insgesamt 16 Seiten werden im Mutterpass unterschiedliche Aspekte des Gesundheitszustands von Mutter und Kind dokumentiert. Der Verlauf der Schwangerschaft und mögliche Risiken können eingetragen und später abgelesen werden.
Genaue Erläuterungen zu diesem wichtigen Dokument finden Sie hier.
Ihre Vorsorgeuntersuchungen: Ein Überblick
Gesetzlich stehen Ihnen während der Schwangerschaft zehn Vorsorgeuntersuchungen zu, die am Anfang der Schwangerschaft alle vier Wochen durchgeführt werden sollten. Ab der 32. Woche finden die Untersuchungen im zweiwöchigen Abstand statt. Gegen Ende der Schwangerschaft, ab der 36. Woche, besuchen Sie Ihren Arzt wöchentlich. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Krankenversicherung getragen. Ebenso trägt die Krankenversicherung die Kosten für drei Ultraschall-Untersuchungen.
Lesen Sie hier welche Untersuchungen auf Sie zukommen und welche weiteren Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik es gibt.
Tipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
Wenn Sie berufstätig sind, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft zu Ihrem eigenen Schutz bald mit, denn Sie genießen jetzt Kündigungsschutz und dürfen bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen.
Quellen:
Deans, Dr. A.: Die Schwangerschafts Bibel. Südwest, München 2007
Höfer, S. und Szász, N.: Hebammen Gesundheitswissen. Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Gräfe und Unzer, München 2007
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.schwanger-info.de (Stand Juli 2008)
Stadelmann, I.: Der Hebammen-Expertenrat. Stadelmann, Wiggensbach 2005
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 07.05.2009
