Rundbrief: 31. Schwangerschaftswoche
Die Augen Ihres Kindes bekommen Farbe
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Ihr Baby ist nun bald 29 Wochen alt und misst ungefähr 40 Zentimeter von Kopf bis Fuß. Im Vergleich zur Vorwoche hat es gut 200 Gramm an Gewicht zugelegt und wiegt nun durchschnittlich 1.590 Gramm.
Zu diesem Zeitpunkt der Entwicklung nehmen die Augen Ihres Kindes ihre vorläufige Farbe an. Hellhäutige Babys kommen sehr häufig mit dunkelblauen Augen zur Welt, wohingegen dunkelhäutige Babys oft mit braunen oder dunkelgrauen Augen ins Leben starten. Da die Pigmentierung der Augen aber erst durch den Einfluss von Sonnenlicht abgeschlossen wird, ist die endgültige Augenfarbe erst nach dem sechsten bis neunten Lebensmonat sichtbar. In Ihrem Bauch passen sich die Augen jetzt schon dem Leben außerhalb der Gebärmutter an. Sie schließen sich im Schlaf und die Pupillen erweitern sich, wenn Licht durchscheint.
Ganz normale Beschwerden
In diesem Stadium fällt Schwangeren Bewegung immer schwerer. Vielleicht werden Sie auch kurzatmig. Das kommt daher, dass 20 Prozent der Luft, die Sie atmen, für Ihr Baby ist. Dementsprechend spüren Sie eine deutliche Mehrbelastung. Dabei handelt es sich aber um ganz normale Beschwerden.
Die Qual der Wahl: Einen Namen finden
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Bei der Wahl des passenden Vornamens für das Kind spielen verschiedene Kriterien wie Tradition, modische Einflüsse, die Bedeutung eines Namens, der Klang oder der religiöse Hintergrund der werdenden Eltern eine Rolle. Wenn es bereits ältere Geschwisterchen in der Familie gibt, stellt sich für manche Eltern auch die Frage, ob der Name des Babys zu dem des Bruders oder der Schwester passen soll. Als werdende Eltern sollten Sie allerdings immer im Hinterkopf behalten, dass Ihr Kind seinen Namen ein Leben lang trägt. Extrem ausgefallene Namen oder Eigenkreationen können ihm genauso Schwierigkeiten bereiten wie Namen, die schwierig auszusprechen sind.
Bei der Wahl des Vornamens entscheiden auch die Mitarbeiter der Standesämter mit. Sie haben sich bei der Eintragung von Namen an bestimmte Vorgaben zu halten:
- Der Vorname Ihres Kindes darf nicht beleidigend oder lächerlich sein.
- Der Vorname muss als solcher erkennbar sein. Darum sind Nachnamen oder Sachbezeichnungen nicht zulässig. Umstritten sind allerdings Ortsnamen. Sie sind in vielen Ländern als Vornamen erlaubt.
- Aus dem Vornamen muss das Geschlecht des Babys eindeutig erkennbar sein. Es gibt jedoch Vornamen, die sowohl Jungen als auch Mädchen tragen können. So ist es zum Beispiel möglich, einen Jungen "Maria" zu taufen. In diesem Fall muss er einen zweiten und eindeutig männlichen Vornamen erhalten.
Quellen:
Deans, Dr. A.: Die Schwangerschafts Bibel. Südwest, München 2007
Höfer, S. und Szász, N.: Hebammen Gesundheitswissen. Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Gräfe und Unzer, München 2007
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.schwanger-info.de (Stand: Juli 2008)
Stadelmann, I.: Der Hebammen-Expertenrat. Stadelmann, Wiggensbach 2005
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 21.07.2009
