Rundbrief: 25. Schwangerschaftswoche
Ihr Baby entwickelt seine Zähne
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Ihr Baby ist jetzt von Kopf bis Fuß um die 32 Zentimeter groß und wiegt etwa 700 Gramm. In seinem winzigen Mund entwickeln sich allmählich die ersten Zähnchen in Form von Knospen. Bis Ihr Sprössling diese Zähne benutzen wird, werden aber noch einmal etwa sechs Jahre vergehen, da zunächst die Milchzähne ausfallen, bevor die bleibenden Zähne zum Vorschein kommen. Jetzt werden auch die Nerven rund um die Lippen Ihres Babys empfindlicher. Das ist auch sinnvoll, denn gleich nach seiner Geburt muss es mit seinem Mund Ihre Brustwarzen ertasten können.
Die Nabelschnur ist nun besonders kräftig. Die Blutgefäße, die in ihr verlaufen, werden von einer Art Gelee geschützt. Es bewahrt die Nabelschnur davor, abzuknicken, und ermöglicht einen optimalen Stoffaustausch zwischen der Plazenta und dem Ungeborenen.
Migräne in der Schwangerschaft
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Migräne ist nicht nur in der Schwangerschaft schwierig zu behandeln, dann aber besonders, weil man in der Schwangerschaft auch immer an eine mögliche Gefährdung des Ungeborenen bei der Behandlung mit Medikamenten denken muss.
Eine erfreuliche Botschaft gibt es allerdings auch: Die Mehrheit aller Frauen mit Migräne berichtet über eine deutliche Verbesserung der Beschwerden während der Schwangerschaft. Viele bleiben während der Schwangerschaft sogar ganz von den sonst üblichen Migräneanfällen verschont. Das gilt besonders für die letzten zwei Drittel der Schwangerschaft.
Was Sie tun können, wenn Sie während der Schwangerschaft an Migräne leiden, erfahren Sie bei uns.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Das Bundeselterngeldgesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und ersetzt seitdem das Bundeserziehungsgeldgesetz. Es gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Das Elterngeld soll nach der Geburt eines Kindes den Eltern helfen, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld wird das Elterngeld unabhängig davon bezahlt, ob der Elternteil vor der Geburt gearbeitet hat. Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird, denn es steht auch Studierenden, Hausfrauen- und -männern und Selbständigen zu. Arbeitnehmer müssen jedoch ihre Arbeitszeit auf unter 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt verringern, um Elterngeld zu beziehen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen rund um das Elterngeld.
Quellen:
Deans, Dr. A.: Die Schwangerschafts Bibel. Südwest, München 2007
Höfer, S. und Szász, N.: Hebammen Gesundheitswissen. Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Gräfe und Unzer, München 2007
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.schwanger-info.de (Stand: Juli 2008)
Stadelmann, I.: Der Hebammen-Expertenrat. Stadelmann, Wiggensbach 2005
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 21.07.2009
