In Schwangerschaft und Stillzeit gilt: Alkohol? Nein danke!
Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das hohe Risiko von Schädigungen bei Kindern durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 10.000 Kinder mit sogenannten fetalen Alkoholeffekten geboren. Die Kinder sind in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung meist dauerhaft schwer geschädigt. Durch vollständigen Verzicht auf Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit können diese Behinderungen jedoch zu 100 Prozent vermieden werden.
„Schon geringe Mengen Alkohol können dauerhafte Schäden beim ungeborenen Kind hinterlassen. Schwangere und Stillende sollten deshalb vollständig auf Alkohol verzichten“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch Alkohol gelangt über diesen Weg zum Kind, sodass es schnell den gleichen Alkoholspiegel erreicht wie die Mutter. Da die Organe des Kindes noch nicht voll entwickelt sind, kann es den Alkohol aber deutlich schlechter abbauen, sein Organismus ist alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert.
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Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: In Schwangerschaft und Stillzeit gilt: Alkohol? Nein danke! 07.September 2011
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 19.09.2011
