PID – Entscheidung im Bundestag gefallen
Am 7. Juli 2011 haben im Bundestag 326 Abgeordnete für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach langwierigen, emotionalen Diskussionen wird die PID künftig Paaren erlaubt sein, die aufgrund einer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit haben oder beim Kind eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.
Auch in Bregenz, im österreichischen IVF Zentrum Prof. Zech, wurde die Debatte in Deutschland intensiv verfolgt. 70% der Patienten der IVF Zentren Prof. Zech kommen aus Deutschland, um zum Beispiel in Österreich oder in Tschechien modernere Techniken der Reproduktionsmedizin zu nutzen, die in Deutschland nicht gestattet sind.
"Ich bin sehr froh, dass das Gesetz in Deutschland den Fach-Ärzten bald mehr Möglichkeiten gibt, Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen", sagt Nicolas Zech, Ärztlicher Leiter der IVF Zentren. Seit Jahren praktiziert die Zech-Gruppe die PID in ihren zwei Zentren in Pilsen und Karlsbad in Tschechien. Es geht ihm darum, den Paaren ihren Kinderwunsch zu erfüllen, Tot- und Fehlgeburten zu vermeiden und möglichst im "ersten Behandlungs-Zyklus" zur Schwangerschaft zu verhelfen, um die Strapazen der Künstlichen Befruchtung für die Paare in Grenzen zu halten. Die PID sieht er als legitimes Mittel zu diesem Zweck.
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Pressemitteilung der IVF Zentren Prof. Zech: PID-Entscheidung im Bundestag ein erster Schritt in die richtige Richtung. 07.07.2011
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 14.07.2011
