Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter können Mutterschaftsgeld erhalten

Werdende Mütter erhalten von ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld
(Quelle: fStop)

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen (Mutterschutz) sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld erhalten. Die Krankenkassen zahlen das Geld aus, wenn die Mutter bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Berufstätige Frauen erhalten zudem einen Zuschuss vom Unternehmen. Aber: nicht jede Mutter hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Detaillierte Informationen zu Ihrem individuellen Fall erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder vom Bundesversicherungsamt.


Wer bekommt Mutterschaftsgeld und in welcher Höhe wird es ausgezahlt?

Krankenkassen zahlen das Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 Euro pro Kalendertag aus, wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Mutter ist zu Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld.
  • Die Mutter befindet sich zu Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis oder das Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft wirksam aufgelöst.

Berufstätige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Zuschuss errechnet sich auf Basis des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei Monate.

Mütter, die geringfügig beschäftigt sind und bis zu 400 Euro monatlich verdienen, erhalten das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamts. Ihnen wird einmalig bis zu 210 Euro ausgezahlt. Ein Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld besteht in der Regel nicht. Das Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Kommt das Baby als Frühgeburt auf die Welt oder werden die Eltern mit einer Mehrlingsgeburt gleich mehrfache Eltern, verlängert sich die Schutzfrist und das Mutterschaftsgeld wird länger bezahlt.


Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, müssen die benötigten Unterlagen möglichst schon vor der Geburt des Kindes bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt eingehen. Die Antragsformulare sind dort erhältlich. Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin beigefügt werden. Auch eine Hebamme kann diese Bescheinigung ausstellen. Nach der Geburt muss - so bald es möglich ist - eine Geburtsbescheinigung zum Antrag nachgereicht werden.

Quellen:
Online-Informationen des Bundesversicherungsamt: www.bundesversicherungsamt.de (Stand: April 2008)
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.schwanger-info.de (Stand: April 2008)

 

Autor: Jessica Schmid 
Letzte Änderung am: 09.02.2009