Künstliche Befruchtung (Assistierte Reproduktion)

Künstliche Befruchtung im Labor

Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen können, kann heutzutage die medizinische Wissenschaft helfen.
(Foto: AOK-Mediendienst)

Die Methoden der künstlichen Befruchtung können kinderlosen Paaren zu einem Baby verhelfen, wenn der Kinderwunsch nicht auf natürliche Weise erfüllt werden kann. Bei der künstlichen Befruchtung bringt der Arzt Samen und Ei innerhalb oder außerhalb des weiblichen Körpers zusammen. Da die Medizin hier in den Zeugungsakt eingreift und der Vorgang von der natürlichen Sexualität eines Paares entkoppelt ist, wird die Zeugung von vielen Menschen als künstlich empfunden.


Allgemeines zur künstlichen Befruchtung
Techniken der assistierten Reproduktion
Komplikationen und Risiken der künstlichen Befruchtung
Regelungen zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Allgemeines zur künstlichen Befruchtung

In Deutschland bleiben zwischen 15 und 20 Prozent aller Paare ungewollt kinderlos. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland knapp 60.000 künstliche Befruchtungen vorgenommen. Allerdings kann nicht nach jeder künstlichen Befruchtung mit einer Schwangerschaft gerechnet werden, denn die unterschiedlichen Behandlungsformen führen nicht immer zum gewünschten Erfolg. Oft sind mehrere Behandlungen notwendig bis eine Schwangerschaft einsetzt.


Techniken der assistierten Reproduktion

Ob und welche der Techniken der assistierten Reproduktion einem Paar zu einem Wunschkind verhelfen kann, klärt der behandelnde Arzt auf Basis der individuellen Voraussetzungen ab. Die Behandlung selbst begrenzt sich nicht auf einen einzigen Termin. Es sind mehrere Untersuchungen und Behandlungsschritte notwendig, die bei einem Misserfolg oft mehrere Male wiederholt werden müssen. Daher kann sich eine Behandlung über mehrere Monate hinziehen.

Zu den Techniken der assistierten Reproduktion zählen:


  • Insemination (Samenübertragung)
  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
  • Intratubarer Gametentransfer (GIFT)

Keine der Techniken garantiert das Eintreten einer Schwangerschaft. Paare, die sich zu einer künstlichen Befruchtung entscheiden, sollten daher ein hohes Maß an Ausdauer, Geduld und psychischer Stärke mitbringen.


Komplikationen und Risiken der künstlichen Befruchtung

Die Methoden der künstlichen Befruchtung bergen unterschiedliche Risiken und Komplikationen. So kann es beispielsweise durch die Hormonstimulation bei einigen Verfahren zu unerwünschten Mehrlingsschwangerschaften kommen. Daneben greift die Stimulation mit Hormonen auch stark in den Körper der Frau ein. Operative Eingriffe können zu Infektionen oder Verletzungen an Blase, Darm oder Blutgefäßen führen. Wird Sperma direkt aus den Hoden entnommen, besteht auch hier eine Verletzungsgefahr für den Mann.

Neben den körperlichen Beschwerden, kann die Therapie auch eine starke psychische Belastung des Paares zur Folge haben. Das gilt vor allem dann, wenn die Behandlung über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird und ein großer Teil des Lebens nach Untersuchungs- oder Kontrollterminen beim Arzt ausgerichtet werden muss.Ärzte können in diesem Fall eine psychologische Begleitung empfehlen.


Regelungen zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung

Die medizinischen Einzelheiten und Vorraussetzungen zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung werden in einer entsprechenden Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen geregelt. Damit eine Schwangerschaft mit medizinischer Hilfe herbeigeführt werden kann, müssen unter anderem folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:


  • Das Paar muss verheiratet sein und es dürfen ausschließlich Samen- und Eizellen der Ehegatten (homologes System) in der Behandlung verwendet werden.
  • Nur Krankenversicherte über 25 Jahren haben einen Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung. Bei männlichen Versicherten, die das 50. Lebensjahr vollendet und bei weiblichen Versicherten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
  • Beide Partner müssen zum Zeitpunkt der Durchführung HIV-negativ sein. Bei der Frau muss des Weiteren ein wirksamer Rötelnschutz vorliegen.
  • Vor einer Durchführung muss ein Arzt das Paar über die medizinischen, sozialen und psychischen Aspekte einer künstlichen Befruchtung beraten und aufklären. Dieser Arzt darf die künstliche Befruchtung nicht selber durchführen, sondern muss das Paar an eine Einrichtung oder einen anderen Arzt überweisen.
  • Die Krankenkasse muss vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsplan erhalten und diesem zustimmen.
  • Nur wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft besteht, darf diese auch durchgeführt werden.

Rechtliche Regelungen setzen den Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung ihre Grenzen. So sind beispielsweise in Deutschland Eizellenspenden, Embryonenspenden, die Präimplantations-Diagnostik sowie die Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Das Einfrieren von Keimzellen (Kryokonservierung) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.


Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind in Deutschland Bestandteil der Leistungen der Krankenversicherungen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen zahlen in der Regel eine Untersuchung, in der der Grund für die Kinderlosigkeit festgestellt wird. Die Kostenübernahme für die einzelnen Methoden der künstlichen Befruchtung ist gesondert geregelt. Unverheiratete Paare müssen sich darauf einstellen, dass sie die Kosten für eine künstliche Befruchtung selbst übernehmen müssen. Genaue Informationen zum Einzelfall kann die jeweilige Krankenkasse geben.

Bei einer Insemination mit hormoneller Stimulation trägt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Kosten für bis zu drei ärztliche Behandlungen und die Medikamente. Bei Insemination ohne hormonelle Stimulation wird die Hälfte von bis zu acht Behandlungen und die dafür benötigten Medikamente getragen. Wird Spendersamen bei dieser Behandlung eingesetzt, so muss das Paar die Kosten hierfür in der Regel selbst tragen.

Bei einer IVF und ICSI trägt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Kosten von bis zu drei Behandlungen. Wird allerdings auch nach dem zweiten Versuch keine Eizelle im Glas befruchtet, wird eine weitere Behandlung wegen fehlender Erfolgschancen häufig nicht bezahlt. Wie bei der Insemination mit Sperma eines fremden Spenders, werden auch die Kosten der IVF- und der ICSI-Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn das Sperma von einem fremden Spender stammt.



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Quellen:
Federspiel, K.: Kinderlos – was tun? S. Hirzel, Wien 2000
Sautter, Dr. med. T.: Wirksame Hilfen bei unerfülltem Kinderwunsch. Thieme, Stuttgart 2000
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln: www.schwanger-info.de (Stand: Mai 2008)
Online-Informationen des Deutschen IVF-Registers: http://www.deutsches-ivf-register.de (Stand: Mai 2008)

 

Autor: Jessica Schmid 
Letzte Änderung am: 12.05.2009