Impfen in der Schwangerschaft
Frauen sollten ihren Arzt über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen und mit ihm klären, welche Impfungen möglich und nötig sind
(Foto: BananaStock)
Impfen in der Schwangerschaft ist nicht in jedem Fall unbedenklich und unter Umständen mit einem gesundheitlichen Risiko für das Ungeborene verbunden. Bei bestehendem Kinderwunsch sollten Frauen sich daher rechtzeitig vor einer Schwangerschaft darum bemühen, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen. Wird eine Impfung dennoch notwendig, sollten Frauen generell das Ende des ersten Schwangerschaftsdrittel abwarten und gemeinsam mit dem Arzt den Nutzen einer Impfung und die Risiken abwägen.
Aktive Impfung möglichst vermeiden
(Passive) Impfung mit Totimpfstoffen
Impfen bei geplanter Schwangerschaft
Aktive Impfung möglichst vermeiden
Während der Schwangerschaft verhält sich das Immunsystem einer Frau anders als sonst. Die Bildung von Antikörpern ist herabgesetzt und Krankheitserreger können sich im Körper schneller vermehren. Durch eine Impfung mit Lebendimpfstoffen (aktive Impfung) könnte daher die Gesundheit sowohl des Kindes als auch der Schwangeren gefährdet werden. Bei einem Lebendimpfstoff handelt es sich um einen Impfstoff, der zwar abgeschwächte, aber dennoch lebende Krankheitserreger enthält. Diese können die Zellen des Körpers genauso befallen und sich vermehren wie gewöhnliche Krankheitserreger. Wenn die Erreger über die Plazenta in den Organismus des Ungeborenen gelangen, sind Komplikationen wie Infektionen, Fehlbildungen und eine erhöhte Fehlgeburtsrate im frühen Verlauf der Schwangerschaft denkbar.
Zu den kritischen Impfungen in der Schwangerschaft zählen neben der Rötelnimpfung:
- Cholera
- Gelbfieber
- Japanische Enzephalitis
- Masern
- Mumps
- Pocken
- Tuberkulose
- Typhus
- Windpocken (Varizellen)
(Passive) Impfung mit Totimpfstoffen - Nutzen und Risiko abwägen
Weniger problematisch als aktive Impfungen sind Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft. Totimpfstoffe enthalten keine lebenden, sondern abgetötete Erreger (Antigene), die sich im Körper nicht vermehren können. Impfungen mit diesen Impfstoffen können durchgeführt werden, wenn die Schwangere eine Urlaubsreise plant oder durch den Kontakt mit erkrankten Personen die Gefahr einer Ansteckung besteht.
Totimpfstoffe bieten beispielsweise Schutz gegen folgende Erkrankungen:
- Diphterie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Grippe
- Hepatitis A und B
- Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis)
- Keuchhusten (Pertussis)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Tollwut
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
Generell sollen Frauen vor einer Impfung ihren Arzt über ihre Schwangerschaft informieren und den Nutzen sowie die Risiken einer Impfung abwägen.
Impfen bei geplanter Schwangerschaft
Bei bestehenden Kinderwunsch ist es ratsam, spätestens drei Monate vor Eintritt einer Schwangerschaft mit dem Impfpass den Arzt aufzusuchen. Denn bei einer Erkrankung der Schwangeren können Viren und andere Krankheitserreger über die Plazenta auf das Kind übertragen werden und schlimmstenfalls zu Fehl-, Tot- oder Frühgeburten führen. Bei dem Arzttermin sollte vor allem der Immunschutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden. Der Impfung gegen Röteln wird hierbei eine besondere Bedeutung zugemessen. Denn falls eine Frau während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt, kann dies bei ihrem ungeborenen Kind zu schweren geistigen Schäden und Fehlbildungen führen. Die Impfungen kann der Arzt teilweise auch in Kombination durchführen.
Werden Impfungen im Vorfeld einer Schwangerschaft durchgeführt, können die Impfstoffe das Ungeborene nicht gefährden. Stattdessen wirkt sich der Impfschutz der Mutter nach der Geburt positiv auf das Kind aus. Denn der Schutz geht auf das Kind über und bewahrt es in seinen ersten Lebensmonaten vor einer Erkrankung.
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Quellen:
Breckwoldt, M. et al.: Gynäkologie und Geburtshilfe, Thieme, Stuttgart 2008
Diedrich, K. et al.: Gynäkologie & Geburtshilfe. Springer, Heidelberg 2007
Online-Informationen des Berufsverbands der Frauenärzte e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG): www.frauenaerzte-im-netz.de (Stand: Dezember 2008)
Autor: Jessica Schmid
Letzte Änderung am: 16.06.2010
