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Erziehungsgeld

Mit Erziehungsgeld werden Eltern in vier Bundesländern zusätzlich finanziell unterstützt

Mit Erziehungsgeld werden Eltern in vier Bundesländern zusätzlich finanziell unterstützt
(Quelle: BananaStock)

Erziehungsgeld wird gezahlt, um die Eltern dabei zu unterstützen, ihr Kind selber zu erziehen und zu betreuen. Grundlage hierfür war für Geburten bis zum 31. Dezember 2006 das Bundeserziehungsgeldgesetz. Für Geburten ab dem 01. Januar 2007 wurde dieses vom Bundeselterngeldgesetz abgelöst. Erziehungsgeld wird auf Grundlage entsprechender Landeserziehungsgeldgesetze von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen im zweiten oder dritten Lebensjahr eines Kindes weiterhin ausbezahlt. In allen anderen Bundesländern gibt es das Erziehungsgeld nicht mehr.


Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg
Landeserziehungsgeld in Bayern
Landeserziehungsgeld in Sachsen
Landeserziehungsgeld in Thüringen


Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können Elternteile Landeserziehungsgeld beantragen, wenn


  • sie bereits mindestens zwölf Monate im Bundesland wohnen,
  • sie das Kind im eigenen Haushalt selbst betreuen,
  • sie nicht mehr als 21 Wochenstunden arbeiten,
  • sie Angehöriger eines Staates der Europäischen Union sind oder die isländische, türkische, norwegische oder liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Auch Stief- und Adoptionseltern haben Anspruch auf Landeserziehungsgeld.

Das Landeserziehungsgeld beträgt für die ersten beiden Kinder bis zu 205 Euro monatlich. Ab dem dritten Kind kann es bis zu 240 Euro monatlich betragen. Die Höhe des ausgezahlten Erziehungsgelds ist abhängig vom Einkommen. In Baden-Württemberg wird Landeserziehungsgeld nach dem Bezug des Elterngeldes und normalerweise für die Dauer von zehn Monaten ausbezahlt.

Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld in Baden-Württemberg gibt die Familienförderung der L-Bank.


Landeserziehungsgeld in Bayern

In Bayern können Elternteile Landeserziehungsgeld beantragen, wenn


  • sie bereits mindestens zwölf Monate in Bayern wohnen,
  • sie das Kind im eigenen Haushalt selbst betreuen und
  • sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
  • Auch Stief- und Adoptionseltern haben Anspruch auf Landeserziehungsgeld.

Bei Geburten vor dem 01. Januar 2007 können für das erste Kind sechs Monate lang maximal 200 Euro Landeserziehungsgeld ausgezahlt werden. Für das zweite Kind erhalten Elternteile für die Dauer von zwölf Monaten maximal 250 Euro und für das dritte Kind werden zwölf Monate lang bis zu 350 Euro ausgezahlt. Wie viel Landeserziehungsgeld ausgezahlt wird, ist jedoch abhängig vom Einkommen der Eltern. Ein neuer Gesetzentwurf stellt eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Eltern in Aussicht, deren Kinder ab dem 01.04.2008 geboren wurden. Frühestens ab dem 21. Lebensmonat des Kindes können Eltern einen Antrag auf Erziehungsgeld stellen.

Das bayerische Landeserziehungsgeld wird neben dem Wohn- und Sozialgeld ausgezahlt und nicht auf diese Beträge angerechnet.

Nähere Informationen zum individuellen Fall geben die zuständigen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales.


Landeserziehungsgeld in Sachsen

Im Anschluss an das Bundeselterngeld können sächsische Eltern im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes das Landeserziehungsgeld ihres Bundeslandes erhalten. Das Landeserziehungsgeld wird in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen gewährt. Für alle Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind, gilt für einen Leistungsbezug ab dem zweiten Lebensjahr:


  • Für das erste Kind werden fünf Monate lang je 200 Euro ausbezahlt.
  • Für das zweite Kind erhalten Eltern sechs Monate lang monatlich je 250 Euro.
  • Für das dritte Kind werden sieben Monate lang monatlich je 300 Euro ausbezahlt.

Wenn für das Kind seit Vollendung des 14. Lebensmonats kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte beansprucht wurde, gilt bei Bezug des Landeselterngeldes ab dem dritten Lebensjahr:


  • Für das erste Kind werden neun Monate lang monatlich 200 Euro ausbezahlt.
  • Für das zweite Kind werden neun Monate lang monatlich 250 Euro ausbezahlt.
  • Ab dem dritten Kind werden zwölf Monate lang monatlich 300 Euro ausbezahlt.

Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld in Sachsen gibt es bei den zuständigen Erziehungs- und Elterngeldstellen.


Landeserziehungsgeld Thüringen

Nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz (bislang Thüringer Landeserziehungsgeldgesetz) können Eltern für die Zeit zwischen dem zweiten und dem dritten Lebensjahr ihres Kindes Erziehungsgeld beantragen. Die Höhe des Erziehungsgeldes, das für ein Kind ausbezahlt wird, ist abhängig von der Zahl seiner älteren Geschwister. Für das erste Kind erhalten Eltern 150 Euro monatlich, für das zweite Kind erhalten sie 200 Euro monatlich, für das dritte Kind 250 Euro monatlich und ab dem vierten Kind werden 300 Euro monatlich ausbezahlt.

Wenn Eltern Erziehungsgeld beantragen, müssen sie ihr Kind selbst erziehen oder aber einen Teil des Erziehungsgeldes an die Betreuungseinrichtung abgeben, in der das Kind betreut wird.

Weitere Einzelheiten zum Thüringer Erziehungsgeld können bei den zuständigen Stellen erfragt werden. Zuständig für das Thüringer Erziehungsgeld ist die Gemeindeverwaltung am eigenen Wohnsitz.


Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Erziehungsgeldstellen der einzelnen Bundesländer.

Hier gelangen Sie zu unsererm Servicebereich für Familien.

Lesen Sie mehr zum Thema Elterngeld und Elternzeit, Mutterschaftsgeld und Mutterschutzgesetz.

 

Autor: Jessica Schmid 
Letzte Änderung am: 25.03.2009
 
 
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