Ersttrimester-Screening
In der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche kann das Ersttrimester-Screening durchgeführt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Ultraschalluntersuchung. Zusätzlich kann eine Risikoberechnung für Chromosomenstörungen des Kindes durchgeführt werden. Wenn eine Schwangere wissen möchte, ob das Risiko für eine Chromosomenstörung, wie beispielsweise das Down-Syndrom, erhöht ist, werden während der Untersuchung verschiedene Faktoren erfasst. Daraus kann eine Wahrscheinlichkeit berechnet werden, mit der das Kind eine Chromosomenstörung hat. Deshalb sollte sich die werdende Mutter beziehungsweise das Paar vorher sicher sein, inwieweit ihnen eine Angabe der Wahrscheinlichkeit hilft und welche Konsequenzen diese bedeutet. Aus folgenden Faktoren wird das Risiko berechnet:
- Alter der Mutter
- Genaue Schwangerschaftswoche
- vorangegangene Schwangerschaften mit Chromosomenstörungen
- die Breite der Nackentransparenz des Ungeborenen ("Nackenfalte")
- die Konzentration des Eiweißstoffs PAPP-A und des Schwangerschaftshormons freies ß-HCG im mütterlichen Blut
- die Darstellbarkeit des kindlichen Nasenbeins
- die Blutflüsse im Herzen und in den großen Blutgefäßen des Ungeborenen
Das Ersttrimester-Screening ist bei einer unauffälligen Schwangerschaft nicht Teil der regulären Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für Beratung, Ultraschall- und Laboruntersuchung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich an die Fachärzte in der Expertenrat Ultraschall in der Schwangerschaft wenden.
Quellen:
Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.: Ultraschalldiagnostik im Rahmen der Schwangerenvorsorge. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 015/044 (Stand: September 2006)
Herbst, V.: Untersuchungen zur Früherkennung. Für Schwangere. Stiftung Warentest Berlin (Hrsg.), Berlin 2007
Online-Information der Praenatal-Medizin und Genetik: http://www.praenatal.de (Stand: Mai 2008)
Autor: Miriam Funk
Letzte Änderung am: 21.05.2008
