Die häufigsten Fragen zum Erziehungsgeld
Muss ich für das Mutterschaftsgeld Steuern oder Sozialabgaben zahlen?
Wie lange wird das Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten gezahlt?
Wie lange wird Erziehungsgeld gezahlt?
Wo wird der Antrag auf Erziehungsgeld gestellt?
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Darf man in der Zeit, in der man Erziehungsgeld erhält, arbeiten?
Was hat sich für Geburten ab 1.1.2001 geändert?
Können Eltern das Erziehungsgeld untereinander teilen?
Gibt es auch für Adoptiv- und Stiefkinder Erziehungsgeld?
Wird Erziehungsgeld während der Ausbildung bezahlt?
Erhalten nur Deutsche Erziehungsgeld?
Ist Erziehungsgeld vom Einkommen abhängig?
Wird Mutterschaftsgeld bei der Erziehungshilfe angerechnet?
Ist Erziehungsgeld steuerfrei?
Muss ich für das Mutterschaftsgeld Steuern oder Sozialabgaben zahlen?
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und somit nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig; es wird allerdings in die steuerliche Progression miteinbezogen.
Versicherte Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, wie zum Beispiel nicht berufstätige Ehefrauen und Studentinnen, erhalten 77 Euro Entbindungsgeld. Es wird gegen Vorlage der Geburtsurkunde mit dem Vermerk Mutterschaftshilfe gezahlt.
Wie lange wird das Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten gezahlt?
Bei Mehrlinsgeburten besteht Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
Wer Erziehungsgeld bekommt,
- muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben;
- muss mit dem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt leben;
- muss das Kind selbst betreuen und erziehen;
- darf keine volle Erwerbstätigkeit ausüben;
- muss Deutscher, Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union oder als nicht europäischer Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sein. Seit Januar 2001 erhalten auch Flüchtlinge, die in Deutschland gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz genießen, Erziehungsgeld.
- darf nicht zuviel verdienen.
Wie lange wird Erziehungsgeld gezahlt?
Erziehungsgeld wird je nach Zahlungsregelung für 12 (Budgetregelung) oder maximal 24 Lebensmonate nach der Geburt Ihres Kindes gezahlt. In einigen Bundesländern gibt es noch anschließende Leistungen. Eine rechtzeitige Antragsstellung ist zu empfehlen, da sich die Auszahlung sonst verzögert.
Wo wird der Antrag auf Erziehungsgeld gestellt?
Der Antrag auf Erziehungsgeld ist bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle zu stellen. Dort bekommen Sie auch die Antragsformulare. Die Erziehungsgeldstellen für die Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Behörden zugeordnet.
Die Erziehungsgeldstellen im einzelnen nach Bundesländern (alphabetisch) geordnet finden Sie auf dieser Seite.
Wie hoch ist das Erziehungsgeld?
Höhe und Betrag des Erziehungsgeldes hängen vom monatlichen Einkommen und von der Zahlungsregelung ab. Entscheiden Sie sich für die Budgetregelung, so bekommen Sie ein Jahr lang monatlich 460 Euro. Der Zeitraum kann nicht verlängert werden und Sie verzichten auf einen Teil des Gesamtbetrags.
Wenn Sie sich gegen die Budgetregelung entscheiden, erhalten Sie zunächst ein Jahr lang monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 307 Euro. Der Anspruch kann in diesem Fall um ein weiteres Jahr verlängert werden, wobei der Antrag dafür frühestens im neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden kann.
Darf man in der Zeit, in der man Erziehungsgeld erhält, arbeiten?
Grundsätzlich ist es Arbeitnehmern erlaubt, bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Jedoch ist dann eventuell das Einkommen zu berücksichtigen. Eine Erwerbstätigkeit, bei der keine steuerpflichtigen Einkünfte bzw. bei der pauschal versteuerte Einkünfte erzielt werden, haben keinen Einfluss auf die Höhe des Erziehungsgeldes. Alleinerziehende können in Härtefällen auch bei einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit Erziehungsgeld erhalten.
Was hat sich für Geburten ab 1.1.2001 geändert?
Seit dem 1. Januar 2001 ist das dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes wirksam.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Unter Berücksichtigung seiner einkommensabhängigen Komponente soll das Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Kindes wirksamer den jungen Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen zugute kommen. Andere Eltern werden zum Teil schlechter gestellt.
Im Einzelnen:
1. Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze (vergleichbar mit dem Jahres-Nettoeinkommen) für Eltern mit einem Kind erhöht sich ab dem siebten Lebensmonat des Kindes um etwa neun Prozent von 15.031,98 Euro auf 16.470,00 Euro (für Alleinerziehende mit einem Kind von 12.117,62 Euro auf 13.498,00 Euro). Der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind beträgt 2.454,00 Euro und steigt stufenweise (für Geburten im Jahre 2002 auf 2.797,00 Euro und im Jahre 2003 auf 3.140,00 Euro).
2. Budgetregelung
Als Alternative zum monatlichen Regelbetrag von 307 Euro Erziehungsgeld besteht als neues familienpolitisches Angebot das budgetierte Erziehungsgeld von 460 Euro monatlich bei einer Bezugsdauer von nur einem Jahr und dem Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages.
3. Minderungsquote
Die Minderungsquote für das Erziehungsgeld oberhalb der Einkommensgrenze ändert sich im Ergebnis von 40 auf 50 Prozent (Minderung um den zwölften Teil von 50 Prozent des die Grenze übersteigenden Einkommens); sie wird gleichzeitig übersichtlicher geregelt.
4. Gemeinsame Elternzeit
Seit Januar 2001 können die Eltern den Erziehungsurlaub bzw. die so genannte Elternzeit ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen. Die Gesamtdauer der Elternzeit von bis zu drei Jahren für jedes Kind verlängert sich dadurch nicht.
5. Flexibles drittes Jahr
Eine Übertragung von bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des ersten Schuljahres ist möglich. Allerdings brauchen Sie für diese Regelung die Zustimmung des Arbeitgebers.
6. Erziehungsgeld und Arbeit
Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit für eine Tätigkeit während des Erziehungsurlaubs hat sich von 19 auf 30 Stunden erhöht (für beide Elternteile im Erziehungsurlaub: 30 + 30 = 60 Std.).
7. Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld
Die Sonderregelung für das Arbeitslosengeld, das unabhängig von seiner Höhe den Erhalt des Erziehungsgeldes regelmäßig ausschloss, wurde aufgehoben. Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist neben dem Bezug von Erziehungsgeld möglich, wenn die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld einer Beschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden entspricht. Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt erfragen.
Können Eltern das Erziehungsgeld untereinander teilen?
Ja. Eltern können das Erziehungsgeld aufteilen - aber nur zeitlich gesehen. Das heißt, einige Monate kann der Vater das volle Erziehungsgeld beanspruchen und einige Monate die Mutter.
Ein Wechsel wird immer nur zu Beginn eines neuen Lebensmonats des Kindes möglich. Die Gesamtdauer der Monate, in denen Erziehungsgeld gezahlt wird, bleibt gleich.
Gibt es auch für Adoptiv- und Stiefkinder Erziehungsgeld?
Ja. Für Adoptiv- und Stiefkinder gibt es Erziehungsgeld ab der Inobhutnahme. Sie erhalten das Geld dann über einen Zeitraum von 24 Monaten bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes. Für Pflegekinder wird allerdings kein Erziehungsgeld bezahlt.
Wird Erziehungsgeld während der Ausbildung bezahlt?
Ja. Auszubildende, SchülerInnen, StudentenInnen und UmschülerInnen erhalten auch Erziehungsgeld, unabhängig davon, ob sie ihre Ausbildung unterbrechen oder nicht.
Erhalten nur Deutsche Erziehungsgeld?
Nein. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Bürger. Nicht-Europäer, die in Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis sind, erhalten Erziehungsgeld ebenso wie anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge. Zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass weder die antragstellende Person noch der Ehegatte von seinem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt ist.
Ist Erziehungsgeld vom Einkommen abhängig?
Ja, Erziehungsgeld ist vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (vergleichbar mit dem Jahres-Nettoeinkommen) für Eltern mit einem Kind ab dem siebten Lebensmonat des Kindes liegt bei 16.470,00 Euro (Alleinerziehende mit einem Kind erhalten 13.498,00 Euro). Der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind beträgt 2.454,00 Euro und steigt stufenweise (für Geburten im Jahre 2002 auf 2.797,00 Euro und im Jahre 2003 auf 3.140,00 Euro).
Wird Mutterschaftsgeld bei der Erziehungshilfe angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld wird bis zu 13 Euro täglich und bei der Budgetregelung bis zu zehn Euro täglich auf das Erziehungsgeld angerechnet. Das Erziehungsgeld wird in solchen Fällen ergänzend gezahlt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Das Mutterschafts- bzw. Erziehungsgeld wird nicht angerechnet,
- wenn das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bezogen wird.
- wenn der Vater während der Mutterschutzfrist Erziehungsgeld in Anspruch nimmt.
- wenn Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld zwar an ein Elternpaar, aber für zwei Geschwisterkinder augezahlt wird.
Ist Erziehungsgeld steuerfrei?
Ja. Das Erziehungsgeld ist steuerfrei. Es ist nicht pfändbar und wird zusätzlich zu Wohngeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Leistungen nach BAFöG gezahlt. Arbeitslosengeld wird gezahlt, vorausgesetzt die Bemessungsgrundlage entspricht einer Beschäftigung von nicht mehr als 30 Stunden.
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 17.09.2007
