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verlängerung der Elternzeit oder Kündigung

Hallo!

mein kind ist am 7.5.2014 geboren, ich habe bei meinem AG 2Jahre EZ mit Option nach dem 1.Jahr auf 30h-Basis wieder arbeiten zu gehen.

Wann müsste ich einen Antrag auf Verlängerung stellen?

Wenn ich im EZ-Antrag schon 2Jahre eingeplant habe, könnte der AG trotzdem ablehnen?

Wie würde es sich verhalten, wenn ich mir eine neue Arbeit suchen würde? Wann müsste ich da spätestens kündigen?

 

Vielen Dank für Ihre fachliche Hilfe!

Gruß Schmucki

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.09.2014, 14:40 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: verlängerung der Elternzeit oder Kündigung

Liebe Schmucki, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Wenn Sie mit dem ersten Antrag auf Elternzeit weniger als den Zweijahreszeitraum beanspruchen , sondern zum Beispiel nur ein Jahr, ist eine spätere Verlängerung der Elternzeit von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, ohne dass dabei die 7-Wochen-Frist beachtet werden muss. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun geregelt, was der Arbeitgeber bei der Entscheidung über die Zustimmung zu beachten hat. Der Arbeitgeber muss bei der Entscheidung über die Zustimmung sowohl seine betrieblichen Interessen (Plansicherheit, getroffene Dispositionen) berücksichtigen als auch die Interessen des Arbeitnehmers (z.B. Gesundheitszustand des Kindes). Der Arbeitgeber muss folglich beide Positionen miteinander abwägen (billiges Ermessen). Dabei muss er die wesentlichen Entscheidungsgründe angeben. Eine Frist für die Verlängerung gibt es somit nicht. Dennoch würde ich Ihnen raten den Antrag rechtzeitig zu stellen, da so der Arbeitgeber mehr Möglichkeiten hat betriebliche Maßnahmen zu treffen und hierdurch eine Verlängerung der Elternzeit nichts mehr im Wege stehen sollte.

Zur Ermittlung der geltenden Kündigungsfrist während der laufenden Elternzeit sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. In dem Arbeitsvertrag können sich etwaige Klauseln befinden. Wenn Sie am Ende der Elternzeit kündigen, gilt eine 3- Monatsfrist.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiter noch alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: verlängerung der Elternzeit oder Kündigung

Hallo Frau Schleich! 

In meinem Vertrag habe ich lediglich eine 4-wöchige Kündigungsfrist vermerkt. Es sind keine Angaben zu Sonderfällen wie Schwangerschaft oder Elternzeit gemacht worden...

Wenn also meine Tochter am 7.5.2014 geboren ist und der Wiederbeginn der Teilzeitarbeit der 6.5.2015 wäre... Müsste ich dann spätestens am 6.2.2015 kündigen, ist das richtig? 

Anderer Fall: kann ich die Elternzeit auch um nur einige Monate verlängern( wenn die tagesmutter mein Kind erst später aufnehmen kann) oder muss ich dann das ganze Jahr nehmen? 

 

Danke! 

Schmucki 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.09.2014, 14:17 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: verlängerung der Elternzeit oder Kündigung

Hallo Schmucki,

meines Wissens nach gilt sofern nicht anders vereinbart eine Kündigungsfrist innerhalb der Elternzeit von 3 Monaten. 

Mit Absprache des jeweiligen Arbeitgebers kann die Elternzeit auch um wenige Monate verlängert werden. 

Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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