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Viele Fragen zur Aufteilung und Bezahlung .....

 

Guten Tag,

und noch einige Fragen zur Elternzeit.

Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen, da wir im Anschluss noch ein Kind bekommen möchten und ich bei diesem Kinderwunsch schon ärztliche Unterstützung gebraucht habe.

Ich bin am überlegen ob ich das Elterngeld aufteilen soll, weiß aber nicht ob es wirklich sinnvoll ist.

Wenn ich das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen würde,macht es dann Sinn nach einem Jahr falls die Möglichkeit besteht auf 450 € Basis zu arbeiten?

Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit nehmen, jetzt habe ich gelesen das es gerade nach der Geburt schwierig ist, da ja selten ein Baby termingerecht kommt......zudem wissen wir das der Arbeitgeber das nicht gut finden wird...also ist die Möglichkeit gestrichen mündlich abzusprechen.

Unser Kind kommt im April...würde mein Mann im Sommer nehmen würden wir ja  beide Elterngeld bekommen, oder?

Würde er nach 12 Monate nehmen würde dann nur er Elterngeld bekommen, richtig?

Kann man diese zwei Monate aufteilen und bräuchte man da dann die Erlaubnis des Arbeitgeber?

Ich bedanke mich jetzt schon für ihre Hilfe,

 

liebe Grüße

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.01.2017, 21:45 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Viele Fragen zur Aufteilung und Bezahlung .....

Liebe everdie,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld „gestreckt“ werden. Es ist möglich, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen, dann jedoch nur den halben Monatsbetrag. An der Gesamtsumme ändert sich somit also nichts. Wollen Sie zwei Jahre der Elternzeit in Anspruch nehmen und bei Ihrem Kind zu Hause bleiben, können Sie z. B. 24 Monate lang das halbe Elterngeld beziehen.Paare dürfen die 14 Monate Elternzeit nach Belieben untereinander aufteilen. Für jeden Monat gibt es einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Daraus ergeben sich die folgenden möglichen Varianten:

  • Ein Elternteil bezieht die vollen 12 Monatsbeträge, dann übernimmt der andere die zwei Partnermonate.
  • Beide Eltern können zusammen zu Hause bleiben und sich das Elterngeld gleichzeitig auszahlen lassen. Dann sind die verfügbaren 14 Monatsbeträge jedoch schon früher aufgebraucht. Wenn z. B. beide Eltern in den ersten sieben Monaten gleichzeitig Elterngeld beziehen, gibt es für jeden Elternteil die Hälfte: Der Vater bekommt sieben Monate lang 67 Prozent seines Einkommens, die Mutter erhält ebenfalls sieben Monate lang 67 Prozent des ihren.
  • Ein Elternteil kann für 24 Monate das halbe Elterngeld beziehen, und auch die zwei Partnermonate können auf diese Weise „gestreckt“ werden, sodass ein Paar auf maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann.

(Quelle: elternwissen.com)

Im ersten Jahr des Auzahlungszeitraums würde der Minijob angerechnet werden. Im zweiten Jahr nicht mehr, da hier der Bezugszeitraum um ist.

Ich würde Ihnen empfehlen noch eine Beratung einer Elterngeldstelle oder einer Familienberatungstelle in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie Ihre individuelle Situation besser besprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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