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Vereinbarungen

Hallo.
Ich hätte mal eine frage zu mündlichen Vereinbarungen.
Ich hatte in der ersten zweit der ss stark unter Übelkeit gelitten was jetzt nahtlos in rückenschnerzen (Lendenwirbel, Ischias und Halswirbel) übergangen ist.
Ich bin jetzt fast 9 Jahre im Betrieb. Die erste ss ging ohne Probleme. Bin bis zum Mutterschutz gegangen und danach direkt wieder auf 450 Euro Basis zurück gekommen.
Jetzt haben wir im Moment ziemlich personellen Notstand und ich habe mit meinem Chef vereinbart das ich so komme wie es mir gut geht auch wenn ich die 20 Std. Wöchentlich nicht schaffe. Hat bisher auch super geklappt, die letzte sowie diese Woche War ich allerdings fast gar nicht bei der Arbeit weil einfach nichts mehr geht im Moment. Wie verhält es sich mit solchen Vereinbarungen?
Arbeite in einer Zahnarztpraxis also ein kleines Unternehmen.
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.05.2017, 15:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Vereinbarungen

Liebe Annikatze,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Auch mündliche Vereinbarung sind rechtlich bindend, allerdings rate ich- um wirklich auf der sicheren Seite zu sein- zu einer schriftlichen Vereinbarung. In dieser Vereinbarung sollte auch festgehalten werden, wie es sich bezüglich der Lohnfortzahlung verhält. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Chef noch einmal über die Situation.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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