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Partner und Elternzeit

Hallo,

ich habe hier gerade gelesen, dass es sich empfiehlt, das der Partner die ersten beiden Monate nach der Geburt Elternzeit nimmt, weil das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird.

Heißt das, das ich als Mutter Elternzeit von 12 Monaten erst nach 6 Wochen Mutterschutz bzw. im Anschluss an die 2 Monate meines Mannes beantrage, um einer Anrechnung des Mutterschaftsgeldes an die Höhe des Elterngeldes zu entgehen?:-)

Danke für die Antwort :)

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.02.2015, 20:17 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Partner und Elternzeit

Liebes Geschwisterkind, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Eltern haben für die ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Ein Elternteil kann allerdings für sich höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Als zusätzlicher Bonus können sich 2 "Partnermonate" anschließen. Allerdings nur wenn auch der andere Elternteil das Kind betreut und dafür beruflich kürzer tritt (Minderung des Erwerbseinkommens). Die Monate können ansonsten frei untereinander aufgeteilt werden. 

Bekommen Sie nur für einen Teil eines Lebensmonats Ihres Kindes Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, weil die Leistungen nicht zeitgleich mit dem Lebensmonat enden, wird auch nur für diesen Zeitraum das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Für den restlichen Monat bekommen Sie den entsprechenden Anteil am Elterngeld.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen. Für eine detailliertere Beratung für Ihre Situation empfehle ich Ihnen sich an Pro Familia zu wenden. Bei einer persönlichen Beratung kann noch einmal besser auf Ihre Situation eingegangen werden. 

 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Partner und Elternzeit

Hallo,

danke füt die Antwort.

Also würde es gehen, wenn mein Partner den 1. und 2. Lebensmonat Elternzeit nimmt und ich insgesamt 12 Monate ab dem 2. Lebensmonat? Da ich mal davon ausgehe, im 1. Lebensmonat Mutterschaftsgeld als Einkommen zu haben. Kann man das auch so beantragen?

LG

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.02.2015, 11:06 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Partner und Elternzeit

Hallo,

Ja,das wäre so möglich. 

Ihnen noch einen schönen Sonntag. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Partner und Elternzeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sogar an einem Sonntag :-)!

LG

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.02.2015, 20:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Partner und Elternzeit

Gern geschehen. 

Falls Sie noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne wieder bei mir melden. 

Weiterhin noch alles Gute :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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