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Partner und Elternzeit Teil2

Hallo,

hier bin ich nun schon wieder...

Beim letzten Mal habe ich ja gefragt, ob ich Elterngeld erst ab dem 2. Lebensmonat beantragen kann, mein Mann schon ab dem 1. LM. Sie haben gemeint, das das getht.

Nun habe ich mich in die Papierfluten des Antrages und dem dazu gehörigen Merkblattes gestürzt und stehe schon wieder vor dem Problem, das da nicht eindeutig hervorgeht, ob das nun ohne weiteres so möglich ist.

Ich möchte ja dann auch meine 12 beantragten Monate VOLL ausgezahlt bekommen.

Auf dem Antrag selbst kann ich ja die jeweiligen LM eintragen ab wann ich den Bezug möchte.

ALLERDINGS steht im Merkblatt S.3 Punkt 5:

"...Bitte beachten Sie, das Monate, in denen wegen der Anrechnung anderer Leistungen kein Elterngeld gezahlt wird, z. B Aufgrund der Anrechnung von Muterschaftsgeld und dem Arbeitgeberzuschuss, nicht zu einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes führt."

Heißt das, der Antrag gilt ohne Wenn und Aber ab der Geburt des Kindes?=-O

LG

B
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.02.2015, 14:51 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Partner und Elternzeit Teil2

Liebe Geschwisterkind, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

nach der Geburt sind Sie erst einmal im Mutterschutz. Sie persönlich können nicht gleichzeitig Mutterschaftsgeld und Elterngeld beziehen. Ihr Mann kann allerdings direkt nach der Geburt die 2 Monate Elternzeit nehmen. Somit wären Sie und Ihr Mann die ersten zwei Monate nach der Geburt des Kindes daheim. Ihr Mann muss,wenn er in Elternzeit gehen möchte einen gesonderten Antrag stellen. Erst wenn der Mutterschutz endet,können Sie in Elternzeit gehen.

Sollten Sie bezüglich des Antrages noch weitere Fragen haben, wird Ihnen Ihre zuständige Familienkasse auch beratend zur Seite stehen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Partner und Elternzeit Teil2

Hallo,

leider funktioniert das ganze dann doch nicht so, wie ich mir das gedacht hatte. Man kann die 12 Monate NICHT im Anschluss an den Mutterschutz nehmen. So oder so wird das Mutterschaftsgeld einberechnet. Das finde ich nicht ganz fair und geht auch in keinem Satz des Merkblattes so hervor. Mir hat das jedenfalls die Dame von unserem zuständigen Amt gesagt....

Ich wollte gerne noch wissen, ob es ausreicht, einmalig die Geburtsurkunde an die Elterngeldstelle zu schicken, auch wenn beide Elternteile einen Antrag stellen müssen? Man bekommt ja auch nur 1 Ausfertigung umsonst zur Originalurkunde dazu oder ist das schon wieder mit Mehrkosten verbunden, da 2 Ausfertigungen gewünscht sind?=-O

Danke

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.02.2015, 21:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Partner und Elternzeit Teil2

Liebe Geschwisterkind, 

Vielen Dank für Ihre Frage. 

Im Normalfall reicht eine Ausfertigung. Sie können dann im zweiten Antrag darauf verweisen. 

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, mit der Originalen Geburtsurkunde und dem Antrag direkt zur Familienkasse zu gehen. Wichtig ist es dann den Personalausweis dabei zu haben. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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