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Minijob in EZ ohne Elterngeld

Hallo lieber Experte,

ich bin noch bis Mai 2018 in Elternzeit. Mein Elterngeld läuft jetzt im September aus (kein Elterngeld +) und wir haben nur das Gehalt meines Mannes, Kindergeld + Betreuungsgeld zur Verfügung. Meine Idee war deshalb einen Minijob anzufangen (nicht in meiner alten Arbeitsstelle) um unsere Haushaltskasse etwas aufzumotzen ;-).

Nun habe ich gehört dass auch das Minijobgehalt (450 Eurobasis) auf das Kinder-, Betreuungsgeld angerechnet wird?

1. Stimmt das?

2. Muss ich den Minijob bei meinen alten Arbeitgeber "anmelden"?

3. Zahle ich mit Minijob auch in die Rentenkasse/Steuer etc ein?

4. Welche Vor-/Nachteile habe ich wenn ich einen Minijob annehmen (ausgaben-/einnahmenmäßig)?

 

Vielen lieben Dank für Ihre HIlfe.

LG Sommerkind 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.08.2016, 16:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Minijob in EZ ohne Elterngeld

Liebes Sommerkind,

Vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Auch mit Minijob erhalten Sie weiterhin das Betreuungsgeld im vollen Umfang.
Ihrem Arbeitgeber sollten Sie von dem Mini- Job wissen lassen, verbieten kann er Ihnen diesen allerdings nicht.
Zur Rentenversicherung:
Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,7 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 16,65 Euro im Monat. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,7 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge.
Zur Steuer:
Bei Minijobs zahlen Sie weder in die Arbeitslosenversicherung, noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Ob sich ein Mini- Job für Sie persönlich rentiert, liegt ganz allein in Ihrem Ermessen. Positiv zu vermerken ist, dass sie auch anteilig weiterhin in die Rentenkasse einzahlen- ohne extrem hohe Abzüge zu haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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