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Krankenversicherung

Hallo liebes Expertenteam,

da ich angestellte Lehrerin bin und mein Vertrag pünklich zu den Sommerferien endet (24.7.) und mein Mutterschutz erst Mitte August beginnt, mache ich mir Sorgen wegen dem Mutterschaftsgeld und dem Versicherungsschutz. Steht mir dann trotzdem Mutterschaftsgeld seitens der Krankenkasse zu?  :-XUnd wie ist das mit der Versicherung? Ich bin nicht verheiratet und bisher war ich natürlich ganz normal gesetzlich pflichtversichert. Aber ich habe halt eine Lücke von ca. drei Wochen.

Liebe Grüße,

Gretchen

 

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.03.2015, 23:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krankenversicherung

Liebe Gretchen, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Es hängt von verschiedenen Faktoren ab? Sind Sie weiterhin in einem Arbeitsverhältnis oder nach dem 24.7. arbeitslos? 

Entscheidend für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld (Lohnersatzleistung) ist, dass die Schwangere zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfrist tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis steht, dass sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, d. h. ein Versicherungsverhältnis besteht und dass eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt ist.  

Für den Fall,dass Sie anschließend arbeitslos sind, so bekommen Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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