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Freiwillig gesetzlich versichert und viele Fragen

Guten Abend!

Ich habe einiges zu dem Thema gelesen, aber ich weiß nicht, was stimmt. Wissen Sie es vielleicht?

Stimmt es, dass ich, weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin, keinerlei Mutterschaftsgeld bekomme?

Welche Art der Finanzierung bleibt uns da für diesen Zeitraum? Wir zahlen noch ein Haus ab. Bekomm ich wenigstens dann direkt ab Geburt Elterngeld? Oder fangen wir jetzt besser schon mal mit dem Sparen an?

Was ist mit dem Mutterschutzzeitraum vor der Geburt?

Außerdem muss ich anscheinend meine KK-Beiträge während der Elternzeit selber tragen (auch während Mutterschutz?). Kann ich die denn nachher wenigstens von der Steuer absetzen oder muss ich das Elterngeld komplett versteuern?

Gibt es krankenkassentechnisch eine andere Möglichkeit?

Bei wem muss unser Kind dann versichert sein?

Mein ist Beamter (Lehrer) und daher privat versichert, wir verdienen jetzt netto etwa gleich viel, daher haben wir bisher kein Ehegattensplitting. Sollten wir das ab Mutterschutz/Geburt in Erwägung ziehen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.02.2015, 19:54 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Freiwillig gesetzlich versichert und viele Fragen

Liebe Bella, 

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung).

Bezüglich der KK- Beiträge rate ich Ihnen mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen, da es hier bei diversen Krankenkassen unterschiedliche Handhabungen und auch Einzelfallentscheidungen gibt.

Bezüglich der Krankenversicherung des Kindes: Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner allerdings mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Kind entweder bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu versichern. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Freiwillig gesetzlich versichert und viele Fragen

Schon einmal herzliche Dank, Frau Schleich!

Ich bin nicht selbstständig, sondern angestellt und irgendwann durch Gehaltserhöhung einfach über die JAEG gerutscht. Ich habe dann nicht zu einer privaten gewechselt, weil ich a) dachte, es sei von mir sozialer, es nicht zu tun und b) gehört habe, dass der Wechsel zurück so schwierig sei.

Naja, egal, aber heißt das, ich habe Krankentagegeld- und damit Mutterschutzgeldanspruch, weil ich keine Wahlerklärung unterschrieben habe, sondern sich an meinem Vertrag nie etwas geändert hat, außer das jetzt per Rechnung statt über Karte abgerechnet wird?

Oder muss ich das bei der KK (TKK) erfragen?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.02.2015, 11:11 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Freiwillig gesetzlich versichert und viele Fragen

Liebe Bella, 

Wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld haben,dann haben Sie auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. 

Um auf Nummer sich zu gehen, sollten Sie sich nochmal mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen um etwaige Details zu besprechen. 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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