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Fragen zum Weihnachtsgeld etc.

Schönen guten Abend,

Folgender Stand: Beginn Mutterschutz war der 17.8., die tatsächliche Geburt am 21.09. und der errechnete Termin wäre der 28.09 gewesen.
Meine Krankenkasse hat mir das Mutterschutzgeld für den Zeitraum 17.8 bis 23.11. bezahlt.
Die Elterngeldstelle bezahlt ab 24.11. ein entsprechend gekürztes Elterngeld für den 3 Lebensmonat.
Soweit so gut.

Heute habe ich die Novemberabrechnung meines AG erhalten.

1. Das restliche Gehalt geht jedoch nur bis zum 16.11. -> müssten die nicht auch bis zum 23.11 (wie die Krankenkasse) bezahlen? Der Betrag des Elterngeldes wurde nämlich um 2x AGtagessatz und 2x Krankenkassentagessatz gekürzt. Ich habe daher für den 17.11 bis 23.11 nur den Krankenkassentagessatz erhalten.

2. Außerdem steht in meinem Vertrag das ich jeweils zum 1.Dezember ein Monatsgehalt Weihnachtsgratifikation erhalte. Dieses war aber nun gekürzt. Beim nachrechnen komme ich auf 8,5/12. dh Mitte August = Beginn Mutterschutz, Ich meine aber mal gelesen zu haben dass die Mutterschutzzeit beim Weihnachtsgeld nicht gekürzt werden darf. Ich meine Gleichstellungsgesetz oder so. Dh ich müsste fast den gesamten Anspruch (bis auf wenige Tage) haben da ich ja bis Ende November im Mutterschutz war, oder?

Was sagen Sie dazu?

Vlg Steffi
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.11.2015, 15:41 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fragen zum Weihnachtsgeld etc.

Liebe Steffi,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Zu 1: Meines Wissens nach müsste das Gehalt ebenfalls bis zum 23.11 bezahlt werden. Bitte erkundigen Sie sich noch einmal bei Ihren Arbeitgeber.

Zu 2: Der Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld nicht anteilig kürzen, weil eine Mitarbeiterin in Mutterschutz ist. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Bezieht die Klausel darüber hinaus eine Kürzung des Weihnachtsgelds bei Krankheit oder Elternzeit mit ein, ist sie als Ganzes unzulässig. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 20 CA 10147/13).
(Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Fragen zum Weihnachtsgeld etc.

Liebe Frau Schleich,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Ich habe heute mit der Buchhaltungsfirma meines AG telefoniert. Diese hatten mir telefonisch mitgeteilt, dass die Abrechnung mittels Computerprogramm erstellt wurde und dort keine Fehler entstünden. Man hat mir jedoch versprochen, nachdem ich darauf energisch gepocht habe, nochmals die Rechtslage zu prüfen und "händisch" nachzurechnen. Nach 2 Stunden kam der Rückruf mit der Aussage das man einen Fehler gemacht hätte.

1. Die Zeit, die meine Tochter zu früh kam, wird tatsächlich hinten drangesetzt. Dh Mutterschutz bis 23.11 und daher auch solange den Zuschuss

und

2. Weihnachtsgeld darf durch den Mutterschutz nicht gekürzt werden.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe

Liebe Grüße Steffi
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.11.2015, 21:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fragen zum Weihnachtsgeld etc.

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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