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Frage zum Mutterschutzgeld befristeter Arbeitsvertrag

Guten Morgen,

ich arbeite im wissenschaftlichen Bereich und habe leider das Pech mich schon seit 12 Jahren mit befristeten Arbeitverträgen durchzuschlagen. Mein aktueller läuft im Oktober 2016 aus. Nun basteln wir derzeit an unserem 2. Kind (leider schon seit 6 Monaten ohne Erfolg) und ich frage mich nun langsam wie es sich mit dem Finanziellen im Mutterschutz vor der Geburt verhält. (Danach bekommt man ja ganz normal Elterngeld, wenn man keinen Arbeitvertrag mehr hat) Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Was ist zum Beispiel, wenn mein Vertrag im Oktober ausläuft und mein Mutterschutz im November beginnt? Und was ist, wenn der Vertrag innerhalb des Mutterschutzes ausläuft? Auf welches Geld habe ich in welchen Fällen Anrecht? Es ist relativ wichtig für mich, da wir beim Basteln gegebenenfalls eine Pause einlegen müssen und ich mich frage ab wann. Eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages ist ja angestrebt, aber leider ist das noch lange nicht schriftlich und im Falle einer Schwangerschaft, glaube ich nicht, dass die mündliche Zusage noch gilt... Arbeitslos in der Schwangerschaft werden ist natürlich nicht sehr förderlich, schon alleine wegen der Elterngeldberechnung. Ab einen gewissen Zeitpunkt würde ich also lieber auf die Vertragsverlängerung warten. Ich hoffe das war jetzt nich zu konfus :-) und freue mich auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen! Sobaki

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 02.11.2015, 18:17 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Mutterschutzgeld befristeter Arbeitsvertrag

Liebe Anke,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Elterngeld gibt es maximal für 12 Monate in Höhe von 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens. Berechnungsgrundlage hierfür ist das durchschnittliche Einkommen der 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Geringverdiener werden hierbei besonders berücksichtigt. Sie erhalten einen anteilig höheren Prozentsatz. Mütter und Väter ohne Einkommen, wie beispielsweise Hausfrauen, Studenten oder Arbeitslose erhalten einen Sockelbetrag von 300 Euro.
Wer bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren hat, erhält den sogenannten Geschwisterbonus (10 % des errechneten Betrages, mindestens 75 Euro).
Das Elterngeld an sich ist steuer- und abgabenfrei, unterliegt aber der Progression.
Wenn Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, können Sie sich ebenfalls von Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen.
Bezüglich des Mutterschaftsgeldes: Sind Sie bei Beginn des Mutterschutzes arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) oder sind Sie bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Sie bekommen die gleiche Summe, nur eben von Ihrer Kasse.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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