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Frage zum Arbeitsbeginn

Hallo, ich arbeite in einem Hotel als Frühstücksservice. Wenn ich Frühdienst machen muss fange ich spätestens um 5:00Uhr an. Normal beginne ich 8:00Uhr. Da ich aus meiner Konditorenzeit weiß das die Kolleginnen dann erst um 6:00Uhr angefangen haben, ist nun meine Frage ob ich überhaupt eher anfangen darf? Ich bin jetzt in der 15. Woche schwanger. Ich soll zwar um 6:00Uhr kommen, aber die eine Stunde fehlt mir zum vorbereiten. Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Können Sie mir einen Tipp geben?
Vielen lieben Dank,
Katja
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.05.2017, 21:49 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Arbeitsbeginn

Liebe Katja,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Im Bereich des Mutterschutzes gab es in letzter Zeit einige Änderungen:

Arbeitszeitbeschränkungen: Die Frauen erhalten mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen künftig entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Bald ist das bis 22 Uhr möglich, sofern die Frau einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Quelle: Die Zeit

Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber darüber. Dieser ist verpflichtet eine Regelung zu finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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