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Eternzeit / Krankenversicherung (2 Fragen)

Guten Morgen!

Ich muss sie noch mal belästigen, denn ich habe 2 Fragen, bei denen ich nicht weiterkomme:

1. Über wen müssen wir unser Kind krankenversichern?

Mein Mann ist verbeamteter Lehrer und somit privatversichert. Ich bin im Angestellten-Verhältnis und aufgrund der Höhe meines Gehalts freiwillig gesetzlich versichert.

Ich habe irgendwo gelesen, dass in diesem Fall das Kind über meinen Mann, also die PKV, krankenversichert werden muss. Ist das korrekt?

2. Eine Frage zur Elternzeit

Eigentlich war geplant, dass mein Mann (verbeamteter Lehrer in Baden Württemberg) den 1. und den 13. Lebensmonat unseres Kindes zuhause bleibt. Der EET ist der 8.9.

Der Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass die Elternzeit nicht Teile der Sommerferien umfassen darf und auch mindestens im Abstand von 3 Wochen zu Ferienende und -anfang liegen muss.

Uns wurde jetzt gesagt, Elternzeit frühestens ab dem 28.9., aber das ergibt ja gar keinen Sinn. Denn das sind nur 2 Wochen nach den Sommerferien.

Müssen wir nicht außerdem immer pro Lebensmonat beantragen, können also - wenn der EET stimmt - immer erst ab 8. eines jeden Monats beantragen? Also frühestens zum 8.10.?

Herzlichen Dank schon mal!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 03.08.2015, 10:52 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Eternzeit / Krankenversicherung (2 Fragen)

Liebe Bella,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zu 1. Es ist korrekt. Das Kind muss über Ihren Mann versichert werden.

Zu 2. Mit den zusätzlichen Regeln für Lehrer kenne ich mich leider nicht so aus. Aber die o.g. Begründung für die Ablehnung lässt sich für mich aus der Ferne nicht nachvollziehen. Ich bitte Sie bzw. Ihren Mann noch einmal Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten.
Wenn Sie genau wissen für wann Sie Elternzeit nehmen, dann können Sie den Antrag auch jetzt schon stellen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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