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Elternzeitverlängerung rückgängig machen

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig Hilfe wegen der Berechnung des Elterngeldes fürs 2. Kind.

Zum Sachverhalt:
Unser erstes Kind ist im März 15 geboren, reguläres EG (12 Monate) hätte es bis einschließlich März 16 gegeben.
Allerdings haben wir das EG auf 18Monate aufgeteilt, weil wir besser mit dem Start im August im Kindergarten klar gekommen wären. Wir bekommen also noch bis Sep. 16 EG. Nun passte es uns gar nicht, mit der kurzen Zwischenzeit zwecks Eingewöhung und wir haben kurzerhand beim AG meiner Frau um Verlängerung der EZ bis 31.12.16 gebeten.
Das wurde da erst einmal so hingenommen.

Nun sind wir in der glücklichen Lage und bekommen wieder Nachwuchs und ich könnte mich schwarz ärgern, weil wir erst vor einigen Tagen die Verlängerung beantragt haben.

Gibt es da irgendeine Möglichkeit dies Rückgängig zu machen?
Für die neue EG Berechnung wäre das nicht unerheblich, da, wie ich jetzt erst erfahren habe, das verlängerte EG nicht als Sperrfrist angerechnet wird, sondern nur die ersten 12Monate.
Hinzu kämen evtl. die 3Monate die wir vor hatten zu verlängern.
Also weren es 9Monate in denen kein Einkommen für die Berechnung zur Verfügung stehen und es würden lediglich die letzten 3 Monate aus der Zeit vor dem ersten Kind angerechnet werden.

Ist das so richtig oder steige ich nicht ganz durch in dem Thema?

Vielen Dank erst einmal
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.07.2016, 07:48 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeitverlängerung rückgängig machen

Liebe Huhu32,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
In Ihrem speziellen Fall rate ich Ihnen, ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Elterngeldstelle zu vereinbaren.
Um das Elterngeld zu berechnen, kann ich Ihnen folgenden Link empfehlen :
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Mir ist keine Gesetzeslage bekannt, dies es verbietet die Verlängerung rückgängig zu machen. Stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei der Elterngeldstelle.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeitverlängerung rückgängig machen

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit ging es allerdings nicht um das Elterngeld. Das steht ja fest und wird bis einschließlich September gewährt.
Mir ging es um die Verlängerung der Elternzeit beim AG.
Wir wollen nicht beim AG bitte bitte machen und hätten gerne gewußt ob man diese vor kurzem (ohne Wissen von der aktuellen Schwangerschaft) getätigte Änderung wiederzugeben kann.

MfG

Re: Elternzeitverlängerung rückgängig machen

wiederrufen sollte das heißen

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.07.2016, 15:42 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeitverlängerung rückgängig machen

Eine Verlängerung lässt sich mit Rücksprache des Arbeitgebers durchaus wieder rückgängig machen. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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