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Elterngeld bei selbstständiger UND unselbstständiger Arbeit

Hallo,

ich arbeite 75% und bin zusätzlich Dozentin auf freiberuflicher Basis. Die Einküftige aus selbstständiger Arbeit sind derzeit aber sehr gering, keine 2000 € p.a.

MUSS ich die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben (So wurde es mir bei der Elterngeldhotline gesagt) oder kann ich sie "unter den Tisch fallen lassen"?. Das wäre in meinem Fall viel günstiger, wenn die 12 Monate vor der Geburt gerechnet würden und nicht für beide Einkunftsarten das Jahr 2014 herangezogen würde. Ich habe bisher mein Gleitzeitkonto gefüllt und komme jetzt seit Herbst 2014 in monatliche Auszahlungen der Überstunden, dazu ist gerade eine Kollegin länger krank, so dass ich "Vollzeit" arbeite, und diese Überstunden ausgezahlt bekomme. Zudem steht im Frühjahr eine Tariferhöhung an. Es geht hier also nicht um "Peanuts", sondern ich würde durch die Selbstständigkeit de facto viel  weniger Elterngeld bekommen und wäre besser dran, wenn ich diese Kurse nicht angeboten hätte (und hätte mir viel Arbeit gespart).

Vielen Dank für Ihren Rat.

Viele Grüße

Mel

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.12.2014, 13:28 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld bei selbstständiger UND unselbstständiger Arbeit

Liebe Mel,

Vielen Dank für Ihre Frage. 

Ja,sie müssen die Einkünfte Ihrer selbstständigen Tätigkeit mit angeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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