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Elterngeld

Wir werden im Dezember heiraten
Da komme ich in Steuerklasse 5
Im Juni 17 kommt das Baby
Bekomme ich dann weniger Elterngeld als mit Steuerklasse 4? Bis zur Geburt sind es nur 6 Monate ? Was wäre am sinnvollsten ??
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.11.2016, 15:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Sabrina,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Lohnsteuerklasse beim Finanzamt wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Sinnvoll ist das für diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat:
Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination Steuerklasse III (3) und Steuerklasse V (5) steuerlich am besten.
Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination Steuerklasse IV (4) und IV (4) behalten – wer heiratet, erhält diese Kombination automatisch.
Außerdem gibt es noch eine dritte Kombination: IV und IV mit Faktor. Das Faktorverfahren stellt seit 2009 eine Ergänzung zum Ehegattensplitting mit den bekannten Steuerklassen-Kombination dar. Steuernachzahlungen werden dadurch weitgehend vermieden.
Wie viel Elterngeld der Einzelne erhält, richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Die einfache Faustregel: Wer viel verdient, der bekommt auch mehr Elterngeld.
Um Auswirkungen auf das Elterngeld zu haben, muß der Steuerklassen Wechsel sieben Monate vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden.
Quelle: Lohnsteuervereinigung

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Das bedeutet wenn ich jetzt in eine andere Steuerklasse Wechsel macht das keinen Unterschied ? Das Kind wird im Juni geboren
Ich Wechsel von 1 nach 5

Bekomme ich dann nicht weniger Geld ??
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 11.11.2016, 20:24 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Sabrina,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Am sichersten kann Ihnen diese Frage nur das Finanzamt beantworten.
Sie können Ihr Elterngeld auch mit dem Elterngeldrechner berechnen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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