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Elterngeld

Hallo liebes Expertenteam!

Ich habe mich soweit ganz gut in die Thematik des Elterngeldes eingelesen. Eine Frage bleibt mir noch offen:
Ich habe derzeit einen 30 Stunden/Woche Vertrag und möchte direkt nach dem Mutterschutz wieder einsteigen. Ich habe gelesen dass bis 30 Std/Woche Elterngeld bezahlt wird.

Habe ich also richtig verstanden dass ich das Eltergeld beziehe wenn ich meine Arbeit weiter mache?

Vielen Danke und Grüße

Tina

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.10.2014, 15:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Tina,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Laut Gesetzteslage erhalten Sie das Elterngeld, wenn Sie das Kind nach der Geburt selbst (oder auch innerhalb der Familie) betreuen.Sie dürfen dabei bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Also alles richtig verstanden ;-)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Guten Morgen!!

Vielen, vielen Dank! Das ist super toll. Dementsprechend konnte ich es nicht so recht glauben. :-P

Ich habe noch eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Darf ich die hier noch anhängen oder soll ich ein neues Thema aufmachen?

LG
Tina

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.10.2014, 10:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Sie dürfen Sie gerne anhängen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Super! :-)
Mein Arbeitgeber, meine Ärztin und ich haben wegen einigen Komplikationen das Beschäftigungsverbot für mich und die restliche Schwangerschaft ausgetüfftelt. Ich bin damit (nach langem grübeln) einverstanden und habe versucht mich auch in die Thematik einzulesen.

Leider kann ich aktuell nicht genau finden ob meine Stelle dann erhalten bleibt. Ich möchte gerne gleich nach dem Mutterschutz wieder anfagen zu arbeiten. Ist denn der Arbeitgeber verpflichtet dass ich meine Stelle wieder bekomme?

Danke nochmals :ROSE:

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.10.2014, 17:06 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Liebe Tina,

Nach meinem Wissen haben Sie ein Anrecht, dass Ihnen Ihre Stelle erhalten bleibt.

Ich würde in Ihrer Situation einfach nochmal mit dem Arbeitgeber sprechen und so die Befürchtungen aus dem Weg zu räumen.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld

Vielen, vielen Dank an einen Sozpäd der einem anderen Sozpäd den rechtlichen Wust abgenommen hat. :-)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.10.2014, 20:29 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld

Gern geschehen ;-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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