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Berufsverbot/Einschränkung bei der Arbeit im Tierladen

Hallo!

 

Ich wollte fragen, ob nach Ansicht der Experten es für den kleinen Zwerg und seine Gesundheit zuträglich ist, wenn die Mama im Tierladen arbeitet und heute z.B. von einem Hasen gekratzt wurde (mit blutigen Stellen an den Händen). Die anderen Tiere sind Hamster, Wüstenrennmäuse, Meerschweinchen, diverse Vögel (von Kanaren/Finken bis hin zu Prachtrosellas) (Wellensittiche beißen/zwacken ja auch ganz gern mal), diverse Fische und als Reptilien Bartagamen, Kornnatter, Schildkröten, Leopardgecko, Madagskar-Taggeckos plus Lebendfutter Heuschrecken, Heimchen, Mittelmeergrillen... . Die Arbeit umfaßt den Kontakt mit den Tieren, das Saubermachen der Volieren/Käfige, Schleppen von Hundefuttersäcken/Paletten, Anprobe von Halsbändern/Geschirren an Hunden (und ja, es gibt Hunde die einen ablecken wollen)...  . Die Arbeit erfolgt nur im Stehen /Gehen/runterbücken an regulär 7 Stunden am Tag (heute und morgen sind es je 9,25 Stunden)

Gibt es einen Zeitraum, wo der Zwerg ganz besonders empfindlich für Keime von Tieren ist und meine Ärztin mir lieber eine Freistellung von der Arbeit geben sollte oder ist der Zwerg die ganze Zeit gleich empfindlich? LCM Lymphozytäre Choriomeningitis will ich z.B. nicht haben. Kranke Tiere gibt es immer mal, heute hatten z.B. einige Mäusebabys Durchfall.

Ab welchen Zeitpunkt kann ein Berufsverbot ausgestellt werden?  Donnerstag oder spätestens Dienstag sieht man hoffentlich was im Ultraschall und dann wollte ich es dem Arbeitgeber mitteilen.

 

Vielen Dank für informative und hilfreiche Antworten

Lixa

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.04.2015, 16:38 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berufsverbot/Einschränkung bei der Arbeit im Tierladen

Liebe Lixa, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Inwieweit sich Ihre Arbeit negativ auf Ihre Schwangerschaft auswirken könnte, sollten Sie mit Ihren behandelnden Gynäkologen besprechen. 

Ab wann ein Berufsverbot ausgesprochen werden kann,hängt von verschiedenen Faktoren ab,u.a. Komplikationen in der Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Art der Tätigkeit etc. Hierüber entscheidet der behandelnde Arzt. 

Daher rate ich Ihnen dringend an,diese Thematik mit Ihrem behandelnden Arzt - der Sie am besten kennt- zu besprechen. 

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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