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Berechnung Elterngeld

Liebes Experten Team, 

Ich werde wohl in dieser Woche ein Beschäftigungsverbot sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Betriebsarzt ausgesprochen bekommen. Wird für die Berechnung des Elterngeldes sowohl das Weihnachtsgeld, als auch eine Bonuszahlung des Arbeitgebers (aufgrund Zielerreichung im vergangenen Jahr) noch berücksichtigt werden? Entbindungstermin ist der 16.09.2016

Vielen Dank

Sarah

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.02.2016, 19:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berechnung Elterngeld

Liebe Sarah,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld berechnet sich nach § 2 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) aus bis zu 67 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens, das die Mutter oder der Vater in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt haben.
Arbeitnehmer, die neben einer Fixsumme auch leistungsbezogene Gehaltsbestandteile erhalten, können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) auf ein höheres Elterngeld zählen.
Boni, Umsatzbeteiligungen oder Prämien, die mehrfach im Jahr ausgeschüttet werden, müssen demnach künftig in die Berechnung des Elterngeldes einfließen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Berechnung Elterngeld

Vielen Dank Fr. Schleich.

D.h. also, dass mein vergangenes Weihnachtsgeld keine Auswirkungen auf mein Geld während des Beschäftigungsverbot hat, (BV voraussichtlich ab 04.02.16) jedoch mein Bonus bestenfalls wann ausgezahlt werden sollte? ET vorraussichtlich 16.09.16.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Sarah

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.02.2016, 20:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berechnung Elterngeld

Liebe Sarah,

im Beschäftigungsverbot erhalten Sie zunächst Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld- vergleichbar mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Das Elterngeld erhalten Sie erst nach Ablauf des Mutteschutzes und wird errechnet aus dem Gehalt plus Bonuszahlungen ( inklusive Weihnnachtsgeld) der letzten 12 Monate.

Ich hoffe,dass es so etwas verständlicher ist.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Berechnung Elterngeld

Hallo Frau Schleich,

 alles gut. Ich habe mir Ihre Antwort erneut durchgelesen und jetzt verstanden.

Vielen Dank 

Sarah

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