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Kostenübernahme Medikamente

Sehr geehrter Herr Dr. Nawroth,

 

vor Jahren wurde ich mit unserem 1. Kind durch schwanger durch "Verkehr zum optimalen Zeitpunkt". An Medikamenten nahm ich Puregon, Ovitrelle, Utrogest.

Damals sagte mein Arzt, die Versuche für Verkehr zum optimalen Zeitpunkt wären nicht durch die Kasse begrenzt (bei erfolgsversprechenden Diagnosen), und wir haben nie selbst gezahlt.

Nun wünschen wir uns ein zweites Kind und der (neue/andere) Arzt sagt nun, dass man die Medikamente zu mind. 50% selbst zahlen muss. Stimmt es, dass die Kassen weniger zahlen, hat sich dahingehend etwas geändert?

Macht es diesbezüglich einen Unterschied ob man zum niedergelassenen Frauenarzt geht oder zur Kinderwunschklinik?

 

Vielen Dank!

Bisherige Antworten
Experte-Nawroth
Experte-Nawroth | 08.12.2014, 11:10 Uhr
4524 Beiträge seit 03.11.2011

Re: Kostenübernahme Medikamente

Guten Tag,

wenn nur stimuliert wird, ist das uneingeschränkt eine Kassenleistung. Das hat nichts damit zu tun, wo man behandelt wird.

Die 50%-Regelungen gelten unter bestimmten Voraussetzung bei den gesetzlichen Kassen für Inseminationen bzw. die IVF.

MfG!

Re: Kostenübernahme Medikamente

Danke sehr!

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