Suchen Menü

Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Kennt sich eine von euch aus?

Vertraglich ist bei mir Anspruch auf Weihnachtsgeld zum 1.12. ferstgelegt. Jetzt wurde mein Weihnachtsgeld gekürzt bis Beginn Mutterschutz (also Mitte Juli). Ist das nicht nach dem Gleichstellungsgesetz unzulässig? Ich müsste noch Anrecht auf volles Weihnachtsgeld haben, da ich ja bis Ende November im Mutterschutz war, oder täusche ich mich jetzt?

Was sagt ihr?

Lg Steffi
Bisherige Antworten

@Steffi

Liebe Steffi,

bei Fragen dazu kannst Du dich auch jederzeit gerne an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden. Unsere Expertin dort wird DIr deine Frage sicherlich beantworten können.

Viele Grüße

Victoria

Re: Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Hallo,

ich bin der IG Chemie und habe das Weihnachtsgeld überwiesen bekommen. Ich schätze es kommt darauf an wie es in den Tarifverträgen geregelt ist! Wenn du natürlich an einen Tarif angeschlossen bist. Sonst Decke ich ist es Sache vom Arbeitgeber ob er zahlt oder nicht.

grüsse Sabsi 

Re: Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Aus dem Bauch raus würde ich vermuten,dass du ein Anrecht auf das volle Weihnachtsgeld hast. Denn Mutterschutz ist so ähnlich wie Krankheit nur mit noch mehr Rechten. Ich würde aber in so einem Fall einfach mal die Beratung des Berufsverbands in Anspruch nehmen. Die wissen da Bescheid. Es geht ja nicht um spezielle firmeninterne Regelungen sondern um generelle Fragen zum Mutterschutzgesetz. Du könntest auch auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums nach Beratungsstellen suchen, falls du in keinem Berufsverband bist.

Liebe Grüße.

 

Lösung!!!!

Habe die Frage im Expertenforum gestellt und die Antwort von Frau Schleich erhalten :-)

Daraufhin habe ich heute mit der Buchhaltungsfirma meines AG telefoniert. Diese hatten mir telefonisch mitgeteilt, dass die Abrechnung mittels Computerprogramm erstellt wurde und dort keine Fehler entstünden. Man hat mir jedoch versprochen, nachdem ich darauf energisch gepocht habe, nochmals die Rechtslage zu prüfen und "händisch" nachzurechnen. Nach 2 Stunden kam der Rückruf mit der Aussage das man einen Fehler gemacht hätte.

-> Weihnachtsgeld darf durch den Mutterschutz nicht gekürzt werden.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen