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Elternzeit für Vater wenn Mutter nie erwerbstätig gewesen

Hallo,

ich bin schier am verzweifeln. Mein ursprünglicher Plan als Vater wäre gewesen nach Geburt einige Monate nur für meine Familie da zu sein in dem ich Elternzeit nehme. Dem war auch nichts entgegen zu setzten nach den Informationen die ich im Internet gefunden habe. Dann musste ich auf eurer Internetseite folgendes lesen:

 

Kann der Vater, auch wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, Erziehungsurlaub bekommen?

"Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht nicht, solange der mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt lebende andere Elternteil nicht erwerbstätig ist, es sei denn, dieser ist arbeitslos oder befindet sich in Ausbildung."

 

Quelle: http://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/die-haeufigsten-fragen-zum-erziehungsurlaub-id94085.html

 

Es war wie ein Schlag ins Gesicht für mich und meine ganze Freude und Pläne haben sich in Luft aufgelöst.

 

Ich habe mich dann im Internet weiter informiert und fand nur sehr wenige andere Quellen die das bestätigen was auf 9monate.de geschrieben steht.

Ich habe auf der Elterngeldstelle angerufen und die sagte eindeutig das stimmt so nicht wie es dort steht! Ich bekomme natürlich Elternzeit und 65 - 67 % meines Nettolohns der letzten 12 Monate. Völlig unabhängig was meine Freundin/Verlobte/Frau macht oder zuvor gemacht hat.

 

Ich habe in mehreren Foren nachgeforscht und viele Männer nehmen Elternzeit obwohl die Frau Hausfrau ist und immer war.

 

Was ist nun korrekt? Ist die Information auf dieser Seite veraltet?

 

Kurz zu meinem Hintergrund: Freundin kommt von ausserhalb Europas und bekommt bereits durch das ungeborene Kind eine Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb ist sie nicht erwerbstätig und gilt auch als nie erwerbstätig gewesen und Arbeitslos ist sie dann auch nicht gemeldet.

 

Mit freundlichen Grüssen.

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.03.2017, 22:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit für Vater wenn Mutter nie erwerbstätig gewesen

Lieber rekler, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Nach meinen letzten Stand haben Sie ein Recht auf Elternzeit, auch wenn Ihre Partnerin Hausfrau ist. Sie würden in dieser Zeit 65 % ihres Einkommens erhalten und müssten​ damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. 

Ich würde an Ihrer Stelle allerdings auch nochmal eine Beratungsstelle aufsuchen, z.B. pro Familia.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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