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Einschleich: Frage wg Unterhalt

hi zusammen, ich muss mich mal bei euch einschleichen, vielleicht weiss ja jemand bescheid!?
mein mann hat eine tochter aus 1. ehe und zahlt natürlich laufend unterhalt. nun ist die km mit dem mädchen zu ihrem neuen freund gezogen und wir fragen uns nun, ob mein mann den unterhalt immer noch zu zahlen hat, wenn die km neu heiratet? ja, oder? aber wenn der neue partner das mädchen adoptieren will und mein mann dem zustimmen würde? wie sähe es in diesem fall aus?
danke schon mal und glg, karin
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Re: Einschleich: Frage wg Unterhalt

hi,
für die tochter muss der vater weiterhin den kindesunterhalt zahlen, egal ob die mutter neu heiratet oder nicht.
wenn der neue partner die kleine adoptiert (mit einverständnis von deinem mann), dann fällt die unterhaltspflicht natürlich weg. allerdings fallen dann auch alle rechte weg!!! das sollte allerdings gut überlegt werden, denn niergends steht, dass die neue partnerschaft der mutter auf dauer ist, und falls sie sich wieder trennen, steht das mädchen ohne papa da (der neue muss dann zwar unterhalt zahlen, aber ob er dann noch kontakt haben will???)
lg fibila

Re: Einschleich: Frage wg Unterhalt

Hallo Karin,
klar muss er für die tochter weiter zahlen, denn er bleibt ja weiter der Paps!
Wieso um Himmels Willen macht Ihr Euch denn Gedanken über Adoption?? Entschuldige bitte, aber ich finde, dem Grunde nach ist es erst einmal so, dass Kinder zwei Eltern haben, sobald sie auf die Welt kommen. Da gibts nix zu rütteln dran. Adoption macht für mich nur dann Sinn, wenn der Vater stirbt oder aber sich überhaupt nicht kümmern will. Dann kann das vielleicht von der Mutter in Erwägung gezogen werden, das kind vom neuen Partner adoptieren zu lassen. Solch ein Gedanke von Seiten des leiblichen Vaters finde ich befremdlich.
lg juli

Re: Einschleich: Frage wg Unterhalt

hallo ihr 2,
klar, dass sich das ein wenig befremdlich anhört. der gedanke war deshalb, weil mein mann keinerlei kontakt zum kind hat (leider von ihrer seite aus) und die mutter auch schon mal den gedanken äusserte, dass sie unbedingt wieder ihren mädchennamen annehmen will und dann auch haben möchte, dass die kleine so heisst. dem muss mein mann ja zustimmen. wenn sie heiraten würde, gehen wir davon aus, dass sie auch nicht haben möchte, dass sie wie ihr mann heisst, das mädchen aber einen anderen namen trägt.
nur daher die ganzen gedanken. ich denke nicht, dass mein mann einer adoption zustimmen würde, denn er hat immer noch die hoffnung, dass das mädchen eines tages doch wieder kommen möchte. und wenns so lange dauert, dass sie dann schon erwachsen ist.....
es sollte nur eine rein theoretische frage sein. :-)
danke an euch und lg, karin

Re: Einschleich: Frage wg Unterhalt

Hallo Karin,
also wie alt ist denn das Mädchen?? dass die Mutter keinen Kontakt will, ist die eine Seite. Es gibt aber doch durchaus Möglichkeiten, das durchzusetzen, weil es eben wirklich wichtig ist. Habt Ihr da schon was unternommen?? Und v.a.: das Mädchen wird irgendwann selbst alt genug sein, um nach seinen Wurzeln zu wühlen. Und wenn dann die Erkenntnis kommt, dass Dein Mann sie zur Adoption "freigegeben hat", dann könnte das Mädchen durchaus auf den Gedanken kommen, dass er sie nicht mehr haben und nur keinen Unterhalt mehr zahlen wollte. In ihren Augen hat er sie dann möglicherweise schlicht und ergreifend "verkauft". Klingt gemein, wäre aber durchaus vorstellbar, dass sie so denkt.
Der Name hat mit all dem nix zu tun. Die Überlegung, dass das Kind so heißen soll wie die Mutter und der neue Partner, finde ich jetzt nicht soooo verkehrt, vorausgesetzt, die Kleine will das.
Es klang eben für mich v.a. deshalb so befremdlich, weil die Frage der Adoption gerade im Zusammenhang mit dem Unterhalt kam.
lg juli

Re: Einschleich: Frage wg Unterhalt

hallo,
dazu möchte ich schreiben, dass die namensänderung nichts mit der adoption hat. die mutter kann die namensänderung sogar durchsetzen, auch wenn der vater nicht einverstanden ist. normalweise ist eine zustimmung nötig, aber wenn es dem kindeswohl dient, geht es auch ohne. und da kein umgang stattfindet, hat der vater schlechte karten.
lg f.
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