Bachblüten - Therapie
Die Bachblütentherapie ist eine Methode, bei der es durch die Einnahme von Blütenessenzen zu einer positiven Beeinflussung des seelischen Gemütszustandes und des Befindens des Menschen kommen soll.
Entstehung der Bachblütentherapie
Der englische Arzt und Biologe Dr. Edward Bach (1886-1936)
entwickelte um die Jahrhundertwende das System der
Bachblütentherapie, das davon ausgeht, dass bestimmte
Heilpflanzen, wenn sie zu Blütenessenzen verarbeitet werden,
sogenannte Schwingungsmuster bilden. Diese Schwingungsmuster sollen
Gefühle, Gemütszustände und Denkweisen des Menschen
positiv beeinflussen können.
Bach ging von 38 verschiedenen seelischen Zuständen aus, denen
er 38 verschiedene Blüten zuordnete. Bach ging davon aus, dass
seelische Probleme die Ursache für körperliche
Krankheiten sind und zielte daher auf eine positive Beeinflussung
der Seele und des Gemütszustandes des Patienten, um dadurch
auch die Krankheit zu heilen. Eine gesunde Seele sei die
Vorraussetzung für einen gesunden Körper.
Die Herstellung der
Bachblütenessenzen
Die Pflanzenblüten
werden direkt an ihrem Standort in einer Schale mit Quellwasser
für mehrere Stunden der direkten Sonne ausgesetzt. Danach
werden die Blütenessenzen in Alkohol konserviert und je nach
gewünschter Stärke verdünnt. Eine Potenzierung wie
bei der homöopathischen
Medizin wird nicht vorgenommen.
Wie wird mit der Bachblütentherapie
behandelt?
Nach ausführlicher Diagnose wird der
Patient einer der 38 Blüten zugeordnet und das
Schwingungsmuster dieser Blüte soll zur Gesundung verhelfen,
das heißt, den seelischen Zustand des Patienten wieder ins
Gleichgewicht bringen.
Wann wird die Bachblütentherapie
verwendet?
Bachblüten können nur als unterstützende Therapie
verwendet werden und ersetzen keinesfalls einen Arzt.
Zur unterstützenden Therapie können
Bachblütenessenzen zum Beispiel bei geistiger
Überanstrengung, starken Emotionen,
Verzweiflungszuständen, Nervosität, Prüfungsangst,
Erregungszuständen oder Hyperaktivität angewendet
werden.
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 17.09.2007
