Samstag, 25. Mai 2013

Vorsorgeuntersuchung U9

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Die Vorsorgeuntersuchung U9 ist die letzte Untersuchung vor Schulbeginn.
(c) David De Lossy

Die Früherkennungsuntersuchung U9 findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, das heißt mit ungefähr fünf Jahren statt. Die U9 ist die letzte Vorsorgeuntersuchung vor Schulbeginn.

Ähnlich wie bei den vorangegangenen Untersuchungen wird auch hier neben der gründlichen körperlichen Untersuchung, dem Messen von Körperlänge, Kopfumfang und Gewicht wieder das Seh- und Hörvermögen überprüft sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung untersucht. Die geistige Entwicklung des Kindes steht im Vordergrund , außerdem sein Sprachvermögen und auch das Sozialverhalten. Des Weiteren wird während der U9 auch die Köperhaltung und die Fußstellung begutachtet, erneut der Blutdruck gemessen und eine Urinprobe analysiert.

Folgendes sollte ein Kind zum Zeitpunkt der U9 beherrschen:

Sprachentwicklung und Motorik

  • Die Aussprache ist, bis auf kleinere grammatikalische Schwierigkeiten, fehlerfrei
  • Das Kind kann artikulieren, welche Gegenstände es auf Bildern sieht
  • Das Kind sollte mindestens fünf Sekunden auf einem Bein stehen können
  • Das Kind kann dreimal auf einem Bein hüpfen, auf dem rechten sowie auch dem linken Bein
  • Das Kind sollte über mindestens zwei Meter den Seiltänzergang beherrschen, das heißt auf einer Linie von Ferse zu Zehe
  • Das Kind sollte einen Kreis, ein Quadrat und ein Dreieck problemlos nachzeichnen können (zur Überprüfung der Hand-Augen-Koordination)

Sozial- und Spielverhalten

  • Das Kind kann aufwendige Spiele ausdauernd spielen, Regeln verstehen und sich daran halten
  • Während der Spiele kooperiert das Kind mit anderen Kindern

Am Ende der U9 wird sich der Arzt auch zur Schulreife des Kindes äußern. Jedoch darf die U9 nicht mit der Schuleingangsuntersuchung verwechselt werden, die gesondert durchgeführt wird. Bei Entwicklungsverzögerungen wird der Kinderarzt die Eltern über alle möglichen Fördermöglichkeiten aufklären und unterstützen. Des Weiteren wird der Kinderarzt die Eltern an die fälligen Auffrischimpfungen (z.B.: Tetanus, Diphterie und Keuchhusten) erinnern.

Autor: Marie-Luise Lemberg
Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2012
Quellen: Duale Reihe - Pädiatrie, Sitzmann, Thieme, 2007 Online-Information der Kinder- und Jugendärzte im Netz: www.kinderaerzteimnetz.de (Stand: November 2008) Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln: Gesund Groß werden. Köln 2007

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