Tipp
Ein Service der

Sie müssen angemeldet sein, um eine Frage stellen oder einen Beitrag verfassen zu können.
zur Registrierung oder für registrierte Nutzer: zur Anmeldung

Thema:
Thema:

TIP: steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten


Von: die theres • 23.02.2009 [09:25]
die theres
Hallo,

wir hatten einige Diskussion mit dem Finanzamt, um Betreuungskosten eines Au Pairs abzusetzen.

Daher mein Tip: die Kosten wenn möglich immer überweisen. Hier die Info vom Finanzministerium:

Die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt in der Regel durch Über-weisung. Beträge, für deren Begleichung ein Dauerauftrag eingerichtet worden ist oder die durch eine Einzugsermächtigung abgebucht oder im Wege des Online-Bankings überwie-sen wurden, können in Verbindung mit dem Kontoauszug, der die Abbuchung ausweist, anerkannt werden. Dies gilt auch bei Übergabe eines Verrechnungsschecks oder der Teil-nahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren. Bar-zahlungen und Barschecks können nicht anerkannt werden.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179,templateId=raw,propertysmileyublicationFile.pdf


LG
Diana
Übersicht Thema:
Sie beobachten diesen Expertenrat.
 
Tipp
 
 
 Tipp