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Krankengeld, Beschäftigungsverbot, wiviel Erziehungsgeld?


Von: Tiggerli • 29.09.2009 [08:30]
Tiggerli

hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und sende euch allen ein freundliches hallo.

habe ein paar fragen zur berechnung des erziehungsgeldes.

kurz zu mir: ich bin seit über 8 wochen krank geschrieben (nicht wegen schwangerschaft, sondern massivem mobbing) und mache mir so meine gedanken, wie es wäre, wenn ich jetzt schwanger werden würde (wir versuchen es schon eine weile, das mobbing ist kein grund dafür).

1) wie verhält sich die berechnung für das erziehungsgeld, wenn ich jetzt noch weiter krank geschrieben werde. wird es dann auf der basis des gezahlten krankengeldes berechnet - oder geh ich vermutlich komplett leer aus?

2) wie verhält es sich, wenn meine frauenärztin mir ein beschäftigungsverbot ausstellen würde? wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ich eine andere tätigkeit im unternehmen (große firma) antreten muss?

3) bei einem beschäftigungsverbot muss meines wissens der ag weiter gehalt bezahlen. wie erfolgt dann die berechnung des erziehungsgeldes?

4) gibt es vielleicht noch eine stelle (z.b. familienkasse?) wo man sich vorab informieren kann?

 

vielen lieben dank für eure hilfe

tiggerli

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