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Weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ?
Von: co.ke-1 • 02.11.2006 [19:35]
Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus oder selbst ähnliches Problem gehabt. Ich bin seit Juni 06 glücklich geschieden. Gericht hat nachehelichen Unterhalt vergleichsweise festgesetzt. Nun bin ich von meinem Lebensgefährten schwanger. Ist mein Ex nach Geburt weiterhin mir gegenüber unterhaltspflichtig ? Mein Freund kann man mich nicht unterstützen, da er ein sehr geringes Einkommen hat und selbst einer Unterhaltsverpflichtung seiner Ex für Kind nachkommen muss. Er ist schon ein Mangelfall und bezahlt nicht mal den vollen Satz der Düsseldorfer Tabelle.
Vielen Dank fürs Lesen und Rat geben.
LG Conny
Vielen Dank fürs Lesen und Rat geben.
LG Conny
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Weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ?
• co.ke-1 • 02.11.2006 [19:35]
Weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ?
• Pleitegeierin • 20.02.2007 [20:04]
