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HILFE -kennt ihr euch mit der Düsseldorfertabelle aus??


Von: Allie • 16.01.2009 [15:43]
Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn ich selbst bin leider mal wieder völlig ratlos.... Mein Ex (-freund, nicht -mann) muss für meine Mädchen Unterhalt zahlen und ich hab schon oft den Eindruck gehabt er trickst wo er nur kann, aber jedes mal aufs neue zum Anwalt kann ich mir einfach nicht leisten...
Seine neueste Masche ist jetzt folgende...

Seine Noch-Frau hat die Scheidung eingereicht, und er meint dass wenn man für eine weitere Person Unterhalt zahlt, man sich auf der Düsseldorfertabelle eine Gehaltsstufe weiter unten einstufen darf....
Ich dachte immer dass das Kindesunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt kommt und davon nicht beeinträchtigt werden darf, er behauptet aber dass in der Tabelle nicht steht "wenn man für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig ist" sondern für eine weitere Person, und das gälte (gelte??) auch für seine Noch-Frau... smiley smiley

Weiss das jemand von euch vielleicht genauer??? Wäre sooo dankbar für Tipps und Hinweise!!!

Auch wurmt es mich dass er ständig seine Gehaltsstufe ändert, im Moment leider immer nur nach unten.... Erst fällt der Zuschlag weg, dann hat er eine schlechtere Steuerklasse, jetzt kommt seine Unterhaltspflichtige Frau dazu etc. pp.
Ist er dazu berechtigt oder muss die Unterhaltshöhe irgendwie einigermaßen verlässlich gleichbleibend sein???

Er hat sich jetzt in die Tabellenstufe 4 gestuft aber laut Gehalt wäre er wohl Stufe 5....

GLG Allie smiley
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