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@ Sweeetletli w/Elterngeld
Von: elly80h • 11.03.2010 [21:56]
Hallo,
sorry, dass ich mich einmische, aber ich habe das ganze 2007 bei meinem Großen hinter mich gebracht.
Das Elterngeldformular kannst Du Dir bereits jettz besorgen. Du müßtest es aber auch automatisch zugeschickt bekommen, wenn das Kind auf der Welt ist. Frag aber lieber bei der Kreisverwaltung nach. Das Amt bei uns heißt: Wirtschaftliche Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Du mußt das Elterngeld auf jeden Fall bis spätestens 3 Monate nach der Geburt beantragen, da die nur maximal 3 Monate rückwirkend zahlen.
Wegen der Elternzeit mußt Du aufpassen. Es gibt da gewisse Fristen. Soweit ich mich richtig erinnere, mußt Du die Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber bis spätestens sieben Wochen für Ablauf des Mutterschutzes schriftlich beantragen. Das heißt, Du mußt bis spätestens eine Woche nach der Geburt die Elternzeit beantragen. Ich glaube aber, dass man die Elternzeit auch frühestens ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragen kann. Also hat man praktisch nur eine Woche dafür Zeit. 
Ich weiß nicht, ob das auch irgendwo gesetzlich geregelt ist, oder ob das eine Einschränkung von meinem Arbeitgeber ist, aber wenn ich die Elternzeit teilen will, dann kann ich einen Teil jetzt nehmen, aber maximal nur ein Jahr aufschieben und später nehmen. Das heißt, wenn ich jetzt nur ein Jahr nehme, kann ich irgendwann später auch nur noch ein Jahr nehmen und das dritte Jahr fällt unter den Tisch. Am besten sprichst Du hier mal mit Deinem Arbeitgeber, wie er das sieht.
Was Du aber auf jeden Fall machen kannst, das mache ich auch, ist, dass Du bereits jetzt die drei Jahre Elternzeit beantragst. Wenn Du dann doch wieder früher arbeiten gehen möchtest, kannst Du das während der Elternzeit jederzeit wieder tun. Betriebe ab einer Größe von 15 (?) Mitarbeitern sind verpflichtet, Dich Teilzeit zu beschäftigen. Vor allem das Gute ist daran, wenn Du Teilzeit arbeiten gehst, während der Elternzeit, bekommst Du Dein Teilzeitgehalt auf der Basis Deines alten Gehaltes. Wenn Du aber direkt einen neuen Teilzeitvertrag abschließt, kann Dein Arbeitgeber Dein Gehalt zurückstufen. Das ist leider so. 
Weitere Informationen findest Du auch auf der folgenden Internetseite:
www.bmfsfj.de
Da habe ich damals auch einige Broschüren angefordert!
Falls Du noch Fragen hast, immer her damit. Habe mich mit dem Thema Elterngeld und Elternzeit sehr ausführlich beschäftigt.
LG, elly
@ Sweeetletli w/Elterngeld
• elly80h • 11.03.2010 [21:56]
