Die drei Ultraschall-Untersuchungen zur Schwangerschafts-Vorsorge
Wenn alles gut klappt, erhalten die Eltern ein Bild ihres Babys nach der Ultraschall- Untersuchung zur Schwangerschaftsvorsorge
(Foto: fStop)
Jede Schwangere hat rechtlichen Anspruch auf eine ausreichende medizinische Beratung und Betreuung. In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschall-Untersuchungen (oder auch Ultraschallscreenings) zur Vorsorge vorgesehen. Die Krankenkasse trägt die Kosten für diese Termine. Nur wenn Komplikationen vorliegen oder der Arzt Auffälligkeiten feststellt, werden weitere Ultraschall-Untersuchungen durchgeführt.
Erste Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft
Die zweite Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge
Die dritte Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge
Erste Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft
Die erste Ultraschall-Untersuchung während der Schwangerschaft findet zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche statt. Die Untersuchung ist für die werdenden Eltern oft ein Moment großer Gefühle, weil sie das Ungeborene zum ersten Mal auf dem Monitor sehen können.
In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft wird die Ultraschall-Untersuchung in den meisten Fällen vaginal vorgenommen (Vaginalsonographie). In der Frühschwangerschaft kann so ein genaueres Bild des ungeborenen Kindes erzeugt werden. Vor der Untersuchung überzieht der Arzt den länglichen Schallkopf mit einem kondomähnlichen Plastiküberzug und bestreicht diesen mit Kontaktgel. Anschließend führt er den Schallkopf in die Scheide der Schwangeren ein. Auf einem Monitor wird dann das erste Ultraschall-Bild erzeugt.
Was untersucht der Arzt bei der ersten Ultraschall-Untersuchung?
Bei der ersten Ultraschall-Untersuchung achtet der behandelnde Arzt besonders auf
- den Sitz des Fötus („normale“, Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft)
- regelmäßigen Herzschlag des Kindes
- eine mögliche Mehrlingsschwangerschaft
- eine zeitgerechte Entwicklung des Kindes
- Auffälligkeiten, wie beispielsweise Hinweise auf ein bestehendes Down-Syndrom
- und die Vitalität des Kindes (Bewegungen)
Außerdem bestimmt der Arzt bei dieser ersten Ultraschall-Untersuchung das voraussichtliche Geburtsdatum des Kindes. Um die Dauer der Schwangerschaft anzugeben, misst er folgende Werte:
- Die Scheitel-Steiß-Länge (SSL): Sie gibt die Größe des Fötus vom äußersten Kopfende zum äußersten Steißende an.
- Den biparietalen Durchmesser (BPD): Dieser gibt den Abstand von der linken zur rechten Schläfe des Kindes an.
- Den Fruchtsackdurchmesser (FS): Dieser Wert kann nur sehr früh (in der fünften bis sechsten Schwangerschaftswoche) ermittelt werden.
Die Treffsicherheit dieser Methode zur Bestimmung des Geburtsdatums gilt als relativ hoch, sofern die Schwangere genaue Angaben zu ihrer letzten Regelblutung machen kann. Alle Ergebnisse der Untersuchung hält der Arzt im Mutterpass fest.
Falls während des Screenings Auffälligkeiten auftreten, können weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig werden, zum Beispiel bei
- einem Verdacht auf Eileiterschwangerschaft
- bei Unfällen oder Verletzungen der Mutter, die den Verlauf der Schwangerschaft stören könnten.
Die zweite Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge
Zwischen der 19. und 23. Schwangerschaftswoche findet das zweite Ultraschallscreening statt. Die Untersuchung wird in der Regel abdominal durchgeführt. Das bedeutet, dass der Arzt den Schallkopf über die Bauchdecke der Frau bewegt, um ein Bild ihres ungeborenen Kindes auf einem Monitor zu erzeugen.
Was untersucht der Arzt während des zweiten Screenings?
Bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung achtet der behandelnde Arzt besonders auf:
- eine mögliche Mehrlingsschwangerschaft
- Lebenszeichen wie Herzaktionen und Bewegungen des Ungeborenen
- eine zeitgerechte Entwicklung des Ungeborenen
- die körperliche Entwicklung und den Körperumriss des Ungeborenen
- die Menge des Fruchtwassers
- Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta)
Alle Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen können notwendig werden, wenn
- die Schwangere mehr als ein Kind erwartet
- eine Fehllage der Plazenta (Placenta praevia) erkannt wurde oder der Verdacht einer Plazentalösung besteht
- eine Erkrankung der Mutter das Wachstum und die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnte
- der Arzt vermutet, dass die Entwicklung des Ungeborenen gestört ist
- Auffälligkeiten des bisherigen Schwangerschaftsverlaufs neu- oder nachbeurteilt werden sollen
- der Verdacht auf Tod des Kindes besteht (intrauteriner Fruchttod)
Stößt der Arzt während der zweiten Ultraschall-Untersuchung auf Auffälligkeiten, können Untersuchungen der pränatalen Diagnostik dabei helfen, genauere Diagnosen zu stellen. Möglich sind beispielsweise:
- die Chorionzotten-Biopsie
- die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
- die Nabelschnurpunktion (Chordozentese)
- die Fetoskopie
Die dritte Ultraschall-Untersuchung zur Schwangerschafts-Vorsorge
Das dritte Ultraschallscreening findet zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche statt. Die Untersuchung wird in der Regel über die Bauchdecke der Schwangeren durchgeführt.
Was wird untersucht?
Der behandelnde Arzt achtet während des Screenings besonders auf:
- eine mögliche Merhrlingsschwangerschaft
- Lebenszeichen des Ungeborenen (Bewegungen, Herzschlag)
- eine zeitgerechte Entwicklung des Ungeborenen
- die körperliche Entwicklung und den Körperumriss des Ungeborenen
- die Lage des Kindes
- die Menge des Fruchtwassers
- die Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta)
Alle Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen können ab Beginn der 36. Schwangerschaftswoche notwendig werden, wenn das Kind die Geburtsposition nicht einnimmt oder generell der Verdacht auf eine ungünstige Lage des Kindes besteht.
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Quellen:
Breckwoldt, M. et al.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme, Stuttgart 2008
Herbst, V.: Untersuchungen zur Früherkennung. Für Schwangere. Stiftung Warentest Berlin (Hrsg.), Berlin 2007
Höfer, Silvia und Szász, Nora: Hebammen Gesundheitswissen. Für Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Gräfe und Unzer, München 2007
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln: www.schwanger-info.de (Stand: Mai 2008)
Autor: Jessica Schmid
Letzte Änderung am: 18.05.2009
