Risikoschwangerschaft
Eine Risikoschwangerschaft liegt dann vor, wenn bei einer Schwangeren bestimmte Risikofaktoren wie beispielsweise chronische Krankheiten oder akute Infektionen vorliegen. Die Einstufung erfolgt durch den behandelnden Arzt, der die Risikoschwangerschaft im Mutterpass festhält. Eine Risikoschwangerschaft erfordert - je nach Ausgangssituation - besondere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen. So können unter anderem Untersuchungen der pränatalen Diagnostik oder auch ein stationärer Aufenthalt der angehenden Mutter notwendig werden.
Vorkommen von Risikoschwangerschaften
Wie wird eine Risikoschwangerschaft festgestellt?
Risikoschwangerschaft - was zahlt die Krankenkasse?
Vorkommen von Risikoschwangerschaften
Ungefähr 20 Prozent der Schwangerschaften gelten als Risikoschwangerschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass immer auch eine akute Gesundheitsgefahr für die Schwangere und das Ungeborenen besteht. Eine Risikoschwangerschaft bedeutet nicht zwangsläufig, dass es zu Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf kommt. Die Einstufung als Risikoschwangerschaft bedeutet normalerweise lediglich, dass es Grund dazu gibt, die Schwangerschaft besonders intensiv zu überwachen. Dank der heutigen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten können mittlerweile viele chronisch kranke Frauen ihren Kinderwunsch erfüllen und gesunde Kinder zur Welt bringen.
Wie wird eine Risikoschwangerschaft festgestellt?
Im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen erfasst der Arzt anhand von zwei Fragebögen den allgemeinen Gesundheitszustand der Frau und Komplikationen im Verlauf der aktuellen Schwangerschaft. Folgende Kriterien führen zu einer möglichen Einstufung als Risikoschwangerschaft:
- Das Alter der Schwangeren liegt unter 18 oder über 35 Jahren
- Erkrankungen wie Adipositas, Diabetes mellitus, Kleinwuchs oder Skelettanomalien
- Bekannte Erbkrankheiten in der Familie
- Frühere schwere Erkrankungen der Mutter an Herz, Lunge, Leber, Niere, Nervensystem oder Psyche
- Der Schwangerschaft vorausgehende Fehl, Früh- oder Mangelgeburten
- Vorausgehende Schwangerschaftsabbrüche und Komplikationen bei vorausgehenden Geburten
- Vielgebärende mit mehr als vier Kindern
- Anhaltender Medikamenten-, Alkohol-, Nikotin- oder anderer Drogenkonsum
- Mehrlingsschwangerschaft
- Plazentainsuffizienz
- Harnwegsinfektion
- Schwangerschaftsdiabetes
- Blutarmut (Anämie)
- Bluthochdruck
Die Ergebnisse werden im Mutterpass auf den Seiten fünf und sechs festgehalten. In Deutschland sind die Fragebögen im Vergleich zu anderen Ländern besonders umfangreich, was dazu führt, dass jede fünfte Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird. Die Einstufung kann daneben auch zu Unsicherheiten bei den werdenden Eltern führen, weshalb der Befund des Arztes genau erklärt werden sollte.
Risikoschwangerschaft - was zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen kommen während einer Schwangerschaft für die drei Vorsorgeuntersuchungen auf. Ziel ist es, Risikoschwangerschaften und -geburten frühzeitig zu erkennen und zu überwachen. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, werden die Kosten für weiterführende notwendige Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung, Ultraschall-Untersuchungen oder die Kardiotokographie übernommen.
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Quellen:
Breckwoldt, M. et al. (Hrsg.): Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme, Stuttgart 2008
Diedrich K. et al.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Springer, Heidelberg 2007
Online-Informationen de des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdak.ev), Siegburg: www.vdak.com (Stand: Januar 2009)
Autor: Jessica Schmid
Letzte Änderung am: 20.05.2009
